„Dem Votum der BürgerInnen im Bürgerbegehren Marktplatz Rechnung tragen“
BENSHEIM. - „Seit Dezember 2020 gibt es einen mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung, der die Ziele des ersten erfolgreichen Bürgerbegehrens in Bensheim übernommen hat (Abhilfebeschluss)“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürger für Bensheim (BfB).
„In diesem Beschluss wird den über 3.300 Bensheimer Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen, die sich bei dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative >Bensheimer Marktplatz besser beleben< für einen ergebnisoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Bensheimer Marktplatzes ausgesprochen haben.
Danach sollen die Entwürfe für eine Freifläche, für eine einstöckige oder eine zweistöckige Bebauung am Marktplatz auf einer Bürgerversammlung vorgestellt werden bevor die kommunalen Gremien eine Entscheidung treffen.
Ein Jahr wurde an Zeit in den Sand gesetzt. Die Kommunalpolitik hat somit die aktuelle Situation nicht zu verantworten sondern Bürgermeisterin Klein und 1. Stadträtin Rauber-Jung“, stellt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller fest.
„Als BfB-Fraktion fordern wir die Umsetzung der Ziele des erfolgreichen Bürgerbegehrens wie in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020 beschlossen. Niemand darf die über 3.300 Bensheimer Bürgerinnen und Bürger übergehen“, macht BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau deutlich.
Als BfB-Fraktion haben wir deutlich gemacht, dass der >Bensheimer Weg< für den Marktplatz nicht gehen kann, da hier eindeutige Beschlüsse auf der Basis des Bürgerbegehrens vorliegen. Wer daran etwas ändern will, aus welchen Interessen auch immer, der sorgt dafür, dass das weitere Vorgehen zum Bensheimer Marktplatz vor Gericht bzw. vor den Aufsichtsbehörden mit weiteren Zeitverzögerungen landen wird.
Die neue Bürgermeisterin Christine Klein muß den Kurs der Pleiten, Pech und Pannen beim Thema Marktplatz nicht fortsetzen, sondern einfach sauber den Beschluss abarbeiten und die Bürgerinnen und Bürger danach in einer Bürgerversammlung einbeziehen“, stellt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel fest.
Der Magistrat hat bekanntlich mittlerweile zwei juristische Stellungnahmen zu dem Thema eingeholt. Aus der Stellungnahme des Hessischen Städtetages gehe hervor, dass man bei einer Abwendung vom gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Ideenwettbewerb zu einem Werkstattverfahren, eine Klage der Bürgerinitiative als rechtlich zulässig sieht.
Zitat aus der Stellungnahme: „Der Abhilfebeschluss hatte zum Gegenstand den Willen der Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens zu entsprechen.
Gemäß deren Antrag und dessen Begründung war das Ziel des Begehrens eine wahrscheinliche Bebauung des Marktplatzes zu verhindern und im Wege der Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs eine Partizipation der Bürgerschaft bei der Entwicklung des Marktplatzes zu erreichen, welche im Ergebnis entweder auf eine alternative Planung oder ein Verzicht auf eine Bebauung gerichtet war.
Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ein Werkstattverfahren durchzuführen, greift zwar den Gedanken der Bürgerpartizipation auf, auch ermöglichst dieser bei einer möglichen Bebauung auf die Wahrung bestimmter Blickachsen Rücksicht zu nehmen, jedoch findet der Gedanke der Initiatoren auf eine Bebauung gänzlich zu verzichten im Werkstattverfahren keine angemessene Berücksichtigung. Insoweit widerspricht die Durchführung eines Werkstattverfahrens dem Abhilfebeschluss.“ Zitat-Ende.