BfB gegen extreme Erhöhung der Grundsteuer B in Bensheim
BENSHEIM. - Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, 5. November, ab 18 Uhr als Video-Konferenz statt.
Im Mittelpunkt stehen die Beratung über Alternativen zur Anhebung der Grundsteuer B und die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB.
„Wir setzen uns für eine Vertagung des Entscheides über die extrem hohe Anhebung der Grundsteuer B aus und wollen dass die gewonnene Zeit aktiv genutzt wird um Sparmaßnahmen vom Magistrat entwickeln zu lassen.
Einfach nur die Grundsteuer B auf 1.450 Punkte mehr als zu verdoppeln ist zwar der vermeintlich leichteste Weg wird aber zum Glück so nicht funktionieren“, erwartet BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.
„Ohne Einnahmeverbesserungen, Sparmaßnahmen gekoppelt mit einer Aufgabenkritik innerhalb der Stadtverwaltung wird es nicht gehen. Den Vorschlag der CDU für eine Bürgerversammlung unterstützen wir“, informiert Stadtrat Andreas Born (BfB).
Die BfB-Fraktion hat folgenden Änderungs-Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
1. Die Beratung und Entscheidung über die Erhöhung der Grundsteuer B zum 1.1.2025 wird auf die Gremiensitzungen im Dezember 2024 verschoben.
2. Der Magistrat wird beauftragt zu klären welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um den GGEW-Anteil der Stadt Bensheim teilweise zu verkaufen. Ziel soll die Beibehaltung von 51% der GGEW-Anteile bei der Stadt Bensheim sein.
3. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen ob der zu verkaufende Aktienanteil der Stadt Bensheim von der Kommunalwirtschaft mittlere Bergstraße (KMB) übernommen werden kann.
4. Falls dies nicht möglich ist wird der Magistrat beauftragt zu klären ob ein weiterer Miteigentümer am GGEW Interesse am Erwerb von GGEW-Anteilen der Stadt Bensheim hat.
5. Wenn andere Eigentümer-Kommunen des GGEW kein Interesse bzw. keine finanziellen Möglichkeiten zum Erwerb von GGEW-Anteilen von der Stadt Bensheim haben wird der Magistrat beauftragt zu klären welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um Bürgeraktien mit Dividenden-Anspruch auszugeben.
Der Magistrat wird beauftragt zu klären, mit welchen Kosten und Einnahmen bei der Ausgabe von Bürgeraktien mit Dividenden-Anspruch zu rechnen ist.
6. Die Punkte zu 2 bis 5 sollen der Stadtverordnetenversammlung in den Gremiensitzungen im Dezember 2024 vorgelegt werden.
7. Vorgelegt werden soll ebenfalls der ermittelte Wert des Anteils der Aktien die verkauft werden sollen (Reduzierung des Aktienanteils der Stadt Bensheim auf 51 %).“
„Eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 1.450 Punkte wird die Nebenkosten für das Wohnen für Eigentümer und Mieter weiter deutlich erhöhen. Die Miete ist in Bensheim ohnehin schon außergewöhnlich hoch.
Vor einer Erhöhung der Grundsteuer B mit diesem Ausmaß müssen andere Möglichkeiten geprüft werden. Einige unserer Vorschläge hat die BfB-Fraktion bereits in der Presse (siehe FACT-Beitrag unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews) veröffentlicht“, darauf weist BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau hin.