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„Juristisches Geplänkel führt nicht zu einer Belebung des Marktplatzes“

Der Bensheimer Bürgermeisterkandidat Manfred Kern (GRÜNE) kritisiert das aktuelle Verwaltungshandeln zum städtebaulichen Wettbewerb Marktplatz. Foto: privat

Bensheims Bürgermeisterkandidat Manfred Kern äußert sich zum Thema Bürgerbegehren

BENSHEIM. - In der Stadtgesellschaft besteht offensichtlich Uneinigkeit darüber, ob und wenn ja, wie der Bensheimer Marktplatz wieder bebaut werden soll.

Gleichwohl hat die Stadtverordnetenversammlung im Februar der Ausschreibung eines auf so genannte „Eckpunkte“ reduzierten städtebaulichen Wettbewerbs zugestimmt.

Da viele Bürgerinnen und Bürger, darunter auch viele, die beim Bürgernetzwerk mitgearbeitet hatten, ihre Ideen in den Eckpunkten nicht vertreten sahen, wurde eine Bürgerinitiative gegründet mit dem Ziel, den diesbezüglichen Beschluss, der mit der Mehrheit von CDU und SPD gefasst worden war, aufzuheben.

Die Initiative hatte nun acht Wochen ab dem Datum der Beschlussfassung Zeit, um die Unterschrift von jedem/jeder zehnten Bensheimer Wahlberechtigten einzusammeln, damit ihr Begehren realisiert werden kann.

Leider kamen mitten in der Sammlungsaktion im März dieses Jahres die Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Infostände wurden verboten, Haustürbesuche waren nicht mehr möglich. Die Sammlung musste abgebrochen werden.

Obwohl das Innenministerium in der Antwort auf eine Petition das Vorliegen besonderer Umstände bestätigt hat, die zu einer Wiedereinsetzung in den Stand vor Erlass der Kontaktbeschränkungen führt, weigert sich der Bürgermeister, dies anzuerkennen.

Vielmehr bestellte er mehrere juristische Gutachten, die der Frage nachgehen sollten, ob es Gründe für eine Fristverlängerung gebe.

„Dabei verkennt der gelernte Volljurist, dass das Gesetz klar und eindeutig unterscheidet zwischen von der Behörde gesetzten Fristen, die verlängert werden können und gesetzlichen Fristen, die nicht verlängert werden können, sondern nach deren Verstreichen der Antragsteller Wiedereinsetzung beantragen kann, wenn ihn kein Verschulden trifft, so wie es hier ganz offensichtlich der Fall ist.“

Dass der Bürgermeister sich weigert, die von ihm beauftragten Gutachten zeitnah an die Stadtverordneten weiterzuleiten, strafe die gebetsmühlenartig wiederholte Rede von der „transparenten“ Stadtverwaltung Lügen.

„Eigentlich hätte der Bürgermeister sich über eine aktive Bürgerschaft, die für ihre Stadt und „ihren“ Marktplatz eintritt, freuen können. Er müsste nun ganz einfach nur feststellen, wann die Kontaktbeschränkungen aufgehoben sind.

Ab diesem Zeitpunkt hat die Initiative nämlich dann drei Wochen Zeit, um die noch fehlenden Unterschriften zu sammeln.“

Aussagen wie „die haben ja noch gar kein Bürgerbegehren beantragt“ oder „die sollen erst einmal sagen, wie viele Unterschriften sie bereits gesammelt haben“ seien schlicht irreführend, weil ihre Beantwortung keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags habe.

„Bleiben der Bürgermeister und seine CDU bei ihrer ablehnenden Haltung, sind sie es, die zwangsläufig nachfolgende Gerichtsverfahren und damit einhergehend das Herauszögern der Neugestaltung des Marktplatzes zu verantworten haben und nicht, wie sie immer wieder behaupten, die kritischen Bürgerinnen und Bürger.

Denn ein solches juristisches Geplänkel, wie es von Verwaltungsseite aus gerade exerziert wird, führt jedenfalls nicht zu der gewünschten Belebung des Marktplatzes.

Hierzu bedarf es übrigens nicht nur einer Entscheidung über eine eventuelle Bebauung, es geht auch um die Leerstände, die Baulücken und die halb verfallene Gebäude rund um den Marktplatz, um die sich in der Verwaltung niemand wirklich zu kümmern scheint“, sagt Manfred Kern abschließend.