BfB und VuA lehnen Windkraftanlagen oberhalb von Hochstädten ab
BENSHEIM. - In einer gemeinsamen Stellungnahme an die Bürgerinitiative >Keine Windvorrangflächen am Teufelsberg< oberhalb von Hochstädten nehmen die Fraktionen der Wählergemeinschaften Bürger für Bensheim (BfB) und Vernunft und Augenmaß (VuA) Stellung:
„Sehr geehrte Frau Machalowski, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben an den Verband Region Rhein-Neckar zur Stellungnahme zum >Teilplan Windenergie, Bensheim – OT Hochstädten Teufelsberg< und der Weiterleitung an die Fraktionen in der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung.
Das Vorranggebiet Teufelsberg liegt im FFH-Gebiet 6218-301. Das Gebiet ist als Vorranggebiet für Forstwirtschaft, >Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen< und >Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz< ausgewiesen. Das Gebiet ist als Flora-Fauna-Habitat ausgewiesen. Für uns kommen deshalb dort keine Windkraftanlagen in Betracht.
FFH-Gebiete wurden eingerichtet, um Tiere (Fauna) und Pflanzen ( Flora) sowie ihre Lebensräume (Habitate) zu erhalten. Diesem Ziel fühlen wir uns verpflichtet.
Der Bau von Windkraftanlagen am Teufelsberg wäre mit dem Verlust von vielen Bäumen, je WKA ca. 1 ha, verbunden. Weiterhin würden viele Bäume durch notwendig werdende Zufahrtstraßen entfallen. Windkraftanlagen am Teufelsberg würden den Siedlungsabstand von 1.000 m nach Hochstädten unterschreiten.
In den Wählergemeinschaften BfB und VuA gibt es differenziert vielfältige Auffassungen zur Nutzung der Windkraft. Den Bau von Windkraftanlagen in FFH-Gebieten lehnen wir entschieden ab.
Deshalb haben wir uns zusammen mit der Wählergemeinschaft VuA auch eindeutig gegen den Bau von Windkraftanlagen oberhalb von Gronau ( Kesselberg/Heiligenberg) ausgesprochen um den Schutz der alten Buchenwälder des vorderen Odenwaldes zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen Franz Apfel, BfB-Fraktionsvorsitzender, Rolf Kahnt, VuA-Fraktionsvorsitzender“