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BI-BMBB hält vollständige Einstellung des Ideen-Wettbewerbs für voreilig

Der aktuell wieder hellen Schein verbreitende Weihnachtsbaum auf dem Bensheimer Marktplatz verheißt Frieden. Diesen Frieden wünscht sich die Stadtgesellschaft endlich auch mit der Stadtverwaltung, die immer noch eigene Wege bezüglich der künftigen Gestaltung dieses zentralen Areals zu gehen scheint. Archivfoto: er

Vertrauensleute der Bürgerinitiative >Bensheimer Marktplatz Besser Beleben< begründen ihren erneuten Gang vor das Verwaltungsgericht

BENSHEIM. - „Die am 29. November öffentlich gemachte Auslobung der Stadt Bensheim für den städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Neugestaltung des Bensheimer Marktplatzes weist erhebliche Defizite auf“, konstatieren die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative >Bensheimer Marktplatz Besser Beleben< (BI-BMBB), und begründen diese in ihrem am 06. Dezember eingereichten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt.

Das Verwaltungsgericht verfügte bereits am gleichen Tag einen vorläufigen Stopp des Ideen-Wettbewerbs und forderte die Stadt zu einer Stellungnahme auf.

Bürgerbegehren ermöglicht Ideenwettbewerb

Zur Erinnerung: der Ideenwettbewerb war erst durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren im Jahr 2020 möglich geworden. Und die ordnungsgemäße Durchführung dieses Bürgerbegehrens musste sich die BI gegen erbitterten Widerstand der Stadtspitze, damals noch unter Bürgermeister Rolf Richter, schon einmal vor dem Verwaltungsgericht erkämpfen.

Am 01. Dezember 2020 trat das Stadtparlament mit großer Mehrheit mit einem Abhilfebeschluss dem Bürgerbegehren und den darin geforderten Maßnahmen bei.

„Bensheimer Weg“ floppte mit „Werkstattverfahren“

Die neue Bürgermeisterin Christine Klein versprach in ihrem Wahlprogramm Klimawechsel und mehr Bürgernähe. Hoffnung sei aufgekeimt. Anfang 2021 wurde mit ihr der „Bensheimer Weg“ ins Leben gerufen, der über ein sogenanntes Empfehlungsteam, die weiteren Schritte am Marktplatz vorgeben sollte.

Die von diesem Team im Herbst vergangenen Jahres vorgeschlagene Variante floppte allerdings. Der angestrebte Wechsel vom im Dezember 2020 von den Stadtverordneten beschlossenen Ideenwettbewerb hin zu einem der Verwaltung genehmeren „Werkstattverfahren“ scheiterte bekanntlich an den gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung von der BI-BMBB eingefordert wurden.

Beim Preisrichter-Vorgespräch und diversen Gesprächsangeboten kein Gehör gefunden

Erstmalig war die BI nun am 04. November dieses Jahres mit zwei Vertrauenspersonen als Sachverständige aktiv in die Vorbereitungen zum Ideenwettbewerb im Preisrichter-Vorgespräch eingebunden.

Allerdings hätten der Städteplaner und frühere Bensheimer Baudezernent Theo Sartorius und Gundula Bunge-Glenz als dessen Stellvertreterin in diesem Gremium kein Gehör gefunden für ihre Einsprüche an der konzipierten Auslobung des Ideenwettbewerbs.

Schriftliche Klärungs- und Gesprächsangebote an die Baudezernentin Nicole Rauber-Jung und die Bürgermeisterin Christine Klein seien gefolgt. Diese aber ebenfalls negiert und zuletzt vom Rathaus unwirksam auf einen Zeitpunkt nach der final erfolgten Auslobung terminiert worden.

Das habe die BI-BMBB am 06. Dezember ein zweites Mal vor das Verwaltungsgericht geführt. Im Wesentlichen verweisen die Sachverständigen dabei zunächst darauf, die Auslobung gehe nicht mit dem Bürgerbegehren und dem Abhilfebeschluss vom 01. Dezember 2020 konform. Außerdem seien die Anlagen widersprüchlich und nicht auf dem aktuellen Stand der Sachlage.

Zeitliches Missmanagement kontra seriösem Ideenwettbewerb

Darüber hinaus sei – wenn auch nicht im Einflussbereich der BI – die Termingestaltung für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Ideen-Wettbewerb kontraproduktiv. So habe die Auslobung zwischen Veröffentlichung des Wettbewerbs bis zur schriftlichen Einreichung von Rückfragen der Teilnehmer, lediglich eine 8-tägige und damit viel zu kurze Frist vorgesehen.

Bis zum ursprünglich geplanten Rückfrage-Kolloquium am 16. Dezember, bei dem alle offenen Fragen der Wettbewerbsteilnehmer geklärt werden sollten, waren nur weitere 10-Tage geplant.

All das stehe im Stress der Weihnachtszeit bzw. des Jahresendes und im Kontext der Überbeschäftigung der Architektur-Büros und beeinträchtige die Wettbewerbsteilnahme.

Weder eine gewissenhafte Einarbeitung noch ein kreativer Prozess möglich

Weiter komme erschwerend hinzu, „dass ein Auslobungstext von 22 Seiten und zudem noch über
500 Text-Seiten mehr oder weniger sinnvoller Anlagen mit teilweise längst überholter Aussagen,
die konterkarierend zum Auslobungstext stehen, vorgelegt wurden.“

Unter diesen Umständen halten die Vertrauenspersonen der BI weder eine gewissenhafte Einarbeitung in das komplexe Marktplatz-Thema für die Wettbewerbsteilnehmer für realistisch noch einen kreativen Prozess für möglich.

Auch das Preisgeld von 18.000 Euro pro Preisträger biete in einer Vollbeschäftigungszeit nur einen geringen Anreiz für seriöse Büros. Genauso am Ende der kreativen Phase die Verpflichtung, als Preisträger nochmals in einen Diskurs mit den Bürgern zu gehen, in dem sie die eigene Leistung verteidigen oder verbessern müssen, sehen sie als Manko.

Abgerufene Unterlagen sichern noch keine Wettbewerbsteilnahme

Auch wenn Büros Unterlagen abrufen, sei noch lange nicht gesichert, dass sie tatsächlich einen Entwurf einreichen werden. Die Unterlagen könnten theoretisch auch von jeder Privatperson heruntergeladen werden. Das bedeute, dass die relativ hohe Anzahl der bisherigen Interessenten von der Stadtspitze nicht seriös als Wettbewerbsteilnehmer herzuleiten seien.

„Wenn Baudezernentin Rauber-Jung sich ihrer Sache so sicher wäre, wie in jüngsten Presse- Statements bekundet, hätte sie – anstatt den gesamten Wettbewerb in der vergangenen Woche zu stoppen, bevor das Gericht über den Eilantrag abschließend entschieden hat – lediglich alle folgenden Wettbewerbstermine um einige Wochen zu verschieben brauchen.

Anfang des Jahres 2023 wäre in jeder Beziehung ein sinnvollerer Zeitpunkt für das Rückfrage-Kolloquium gewesen. Jeder Wettbewerbsteilnehmer muss sich erst einmal mit der Aufgabe vertraut machen und auseinandersetzen, bevor er überhaupt konstruktive Fragen stellen kann“, erläutern die BI-Vertrauenspersonen ihre Position.

„Kommt der Baudezernentin das Einschreiten der BI vielleicht sogar zupass?“

Eine vollständige Einstellung des Ideen-Wettbewerbs hält die BI-BMBB für voreilig. „Oder kommt der Baudezernentin das Einschreiten der BI beim Verwaltungsgericht vielleicht sogar zupass bei diesem ganzen Durcheinander?“

Nach Meinung der Vertrauenspersonen, sollte nach fast zwei Jahren Vorlaufzeit das primäre Anliegen von Frau Rauber-Jung sein, weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.

„Ebenso die Verantwortung für das bisherige Zeitmissmanagement zu übernehmen, einen raschen Konsens mit der BI herzustellen und damit im Interesse von rund 4.000 Bensheimer Bürgerinnen und Bürgern zu handeln“, befinden Gundula Bunge-Glenz, Theo Sartorius und Akram El-Rikabi abschließend.