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Grundsteuerreform: Fragen beantwortet das Finanzamt

Im Rathaus liegen keine Informationen zur Grundsteuerreform vor

BENSHEIM. - Dem Grundsteuerbescheid, den die Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern zugeschickt hat, war auch ein Informationsblatt der Hessischen Steuerverwaltung zur Grundsteuerreform beigefügt.

Hierzu sind im Rathaus etliche Rückfragen eingegangen. Die Betroffenen werden gebeten, Fragen zur Grundsteuerreform direkt an das Finanzamt zu richten. Weitere, über das Schreiben hinausgehende Informationen, liegen dazu im Rathaus nicht vor. Die Verwaltung bittet um Verständnis.