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BfB berät über Bebauungspläne

Erweiterung EDEKA in Auerbach wird unterstützt + + + Bebauungsplan Seegenberg wird kritisch gesehen

BENSHEIM. - Mit der Vorbereitung der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung befasst sich die BfB-Fraktion in ihrer nächsten Video-Konferenz. Insbesondere die Bebauungspläne in Auerbach, der Weststadt sowie in Bensheim Mitte/Schönberg werden besprochen nachdem die Ortsbeiräte dazu getagt haben.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Ergebnis der Vorstellung der prämierten Entwürfe aus dem Ideenwettbewerb für den Marktplatz der Zukunft und zwar nach dem Workshop der Kommunalpolitiker, die auch über das weitere Vorgehen beraten haben, informiert die Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB).

Der Bebauungsplan „Dorfmühle“ in Auerbach, der eine Erweiterung des Lebensmittel—Vollsortimenters EDEKA vorsieht wird von uns unterstützt. Ziel ist der Erhalt und die Verbesserung der Grund- und Nahversorgung im Stadtteil Auerbach, berichtet Andreas Born, der die BfB im Magistrat vertritt.

Um seine Marktposition zu halten, soll der Lebensmittelmarkt grundlegend modernisiert werden, wozu vor allem breitere Verkehrs- und Gangflächen  und eine großzügigere Anordnung der einzelnen Abteilungen gehören.

Der EDEKA-Markt soll von heute 1.500 qm Verkaufsfläche auf 2500 qm erweitert werden. Über der Erweiterung des Marktes sollen auch Büros, Wohnungen und Praxen entstehen, darauf weist Barbara Ottofrickenstein-Ripper, BfB-Vertreterin im Ortsbeirat Auerbach, hin.

Der Bebauungsplan Seegenberg (ehemals CBM) wird in der BfB-Fraktion kritisch gesehen. Die Bebauung wird verdichtet und es kommen 30 zusätzliche Wohneinheiten hinzu was jetzt 155 Wohneinheiten für dieses Gebiet bedeutet.

Die Stellungnahmen der Naturschutzverbände haben für uns ebenso Bedeutung wie die der Anlieger. „Wir sind auf das Votum der Ortsbeiräte Bensheim-Mitte und Schönberg gespannt, erklärt Yvonne Dankwerth, BfB-Vertreterin im Ortsbeirat Bensheim-Mitte.

Der Bebauungsplan „Rheinstraße-Elbestraße-Moselstraße wird von der BfB-Fraktion grundsätzlich unterstützt. Der Bebauungsplan setze ein allgemeines Wohngebiet für diesen Bereich fest.

„Dort dürfen nur Wohngebäude errichtet werden, bei welchen 40% der Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.

In einem noch zu verhandelnden städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Bensheim und der Wohnbau Bergstraße soll die Verpflichtung des Grundstückeigentümers zur Durchführung von Maßnahamen der sozialen Wohnraumförderung festgehalten werden.

Letztlich kommt es dann auf die Inhalte dieses städtebaulichen Vertrags an“, betont BfB-Stadtverordneter Franz Apfel abschließend.