Klage gegen Windräder am >Greiner Eck< vom VG Darmstadt abgewiesen
BI sieht dennoch gute Chancen im Berufungsverfahren nach Richtlinien des Europäischen Gerichtshofs zu obsiegenNECKARSTEINACH. - Die Klage gegen die Genehmigung der Windräder am Greiner Eck wurde an zwei Verhandlungstagen in der ersten Novemberwoche, jeweils von 10 bis etwa18 Uhr im Justus-Liebighaus in Darmstadt vor der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt mit drei Richtern und zwei Laienrichtern verhandelt.
„Das beklagte Regierungspräsidium, die beigeladenen Betreiber, wir und IHO-Vertreter mit Anwalt Dr. Faller und dem Sachverständigen Dr. Schreiber, der Naturschutzbelange vertrat, im Plenum“, teilt die zweite Vorsitzende der Bürgerinitiative Greiner Eck e.V., Maria Lilek-Schirmer, mit.
Beide hätten u.a. großartig fundierte Arbeit geleistet zur Betroffenheit des EU-geschützten FFH-Gebietes am Greiner Eck ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, mit erheblichen Beeinträchtigungen auch der Denkmal-schutzaspekte für Hirschhorn, die von Kreis-, und Landesdenkmalschutzamt und Schlösser-Verwaltung attestiert worden seien.
Alle vorgebrachten Fakten, die der EuGH-Rechtsprechung unterliegen, seien nicht berücksichtigt worden, „denn sonst hätte die Abweisung der Klage, die uns bereits am 6. November vormittags erreichte, nicht möglich sein können“.
Das Verfahren selbst mit allen Beteiligten sei in angenehm guter Atmosphäre verlaufen. „Auffällig war, wie oft sich das Gericht auf seine eigene Bearbeitung unseres Eilantrags von 2016 (auch durch die 6. Kammer) und die zweitinstanzliche Entscheidung des VGH berief.
Inwiefern hierbei die dazwischen verflossenen 5 Jahre eine Rolle spielen, sei dahingestellt. Laut Rechtsanwalt Dr. Faller sind aber die obergerichtlichen Rechtsprechungen, besonders die des EuGH, in den von uns vorgebrachten Fakten äußerst streng, anders als beim VG Darmstadt.
Wir von der BI taten jedenfalls gut daran, die politisch gestützte Macht der Gegenseite nicht zu verkennen. Das schützte uns zumindest vor einem emotionalen Einbruch bei der bedauerlichen Mitteilung zur Abweisung.
Aber auch die Tatsache, dass diese mit einer sehr selten erteilten Berufungszulassung verbunden wurde, ist ein positives Indiz dafür, dass man die Sache auch anders sehen kann oder muss und sich die Kammer eventuell nicht einig war und dann wenigstens die Berufung zuließ.“
Die Betroffenheit des FFH-Gebietes, in das eine Windindustrieanlage hinein gebaut wurde mit allen Auswirkungen auf Umwelt-, Arten-, Menschen- und Trinkwasserschutz - bei Nichteinhaltung von EuGH-Vorgaben - sei ein hoch eingeschätztes Ass für die Möglichkeit, hier eine obergerichtliche Entscheidung zu erlangen, die dann auch für weitere Verfahren (insbesondere im Odenwald) eine leitende Bedeutung hätte, befindet die BI.
„Wenn man eine solch obergerichtliche Leitentscheidung erreichen möchte, dann in diesem Verfahren, so unser Anwalt und auch Dr. Schreiber, die die VGDA Abweisung für eine krasse Fehlentscheidung halten.
Unser Widerstand seit siebeneinhalb Jahren galt nicht nur unserem Greiner Eck, sondern schon dem dort angekündigten >Pilotprojekt für 400 weitere im Odenwald<! Gegen diese Bedrohung wäre eine solche Leitentscheidung von Bedeutung.
Wir sehen deshalb, dass dieser Weg konsequent weiter gegangen werden müsste, notfalls bis zum anfänglich schon fixierten EuGH, wenn umfangreiche Investitionen an Geld und Arbeit der vergangenen Jahre nicht umsonst gewesen sein sollen.“
Die Voraussetzungen dazu wolle man mit allen Verfahrensbegleitern ausführlich besprechen. Da dieses Verfahren jetzt und folgend auch hohe Kosten fordern werde, sei man leider immer wieder gehalten auch Spenden zu generieren, was sich derzeit sehr, sehr schwierig gestalte.
„Deshalb bitten wir alle nochmals sehr herzlich darum, uns auch jetzt darin weiter hilfreich beizustehen“, ruft Maria Lilek-Schirmer zu Spenden auf das Spendenkonto bei der Volksbank Neckartal auf: Bürgerinitiative Greiner Eck e.V., IBAN: DE 84 6729 1700 0028 2224 08, BIC: GENODE61NGD
Weitere Infos der Bürgerinitiative Greiner Eck e.V. unter: www.bi-greinereck.de.