Klage gegen WindrÀder am >Greiner Eck< vom VG Darmstadt abgewiesen
BI sieht dennoch gute Chancen im Berufungsverfahren nach Richtlinien des EuropÀischen Gerichtshofs zu obsiegenNECKARSTEINACH. - Die Klage gegen die Genehmigung der WindrÀder am Greiner Eck wurde an zwei Verhandlungstagen in der ersten Novemberwoche, jeweils von 10 bis etwa18 Uhr im Justus-Liebighaus in Darmstadt vor der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt mit drei Richtern und zwei Laienrichtern verhandelt.
âDas beklagte RegierungsprĂ€sidium, die beigeladenen Betreiber, wir und IHO-Vertreter mit Anwalt Dr. Faller und dem SachverstĂ€ndigen Dr. Schreiber, der Naturschutzbelange vertrat, im Plenumâ, teilt die zweite Vorsitzende der BĂŒrgerinitiative Greiner Eck e.V., Maria Lilek-Schirmer, mit.
Beide hĂ€tten u.a. groĂartig fundierte Arbeit geleistet zur Betroffenheit des EU-geschĂŒtzten FFH-Gebietes am Greiner Eck ohne UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung, ohne Ăffentlichkeitsbeteiligung, mit erheblichen BeeintrĂ€chtigungen auch der Denkmal-schutzaspekte fĂŒr Hirschhorn, die von Kreis-, und Landesdenkmalschutzamt und Schlösser-Verwaltung attestiert worden seien.
Alle vorgebrachten Fakten, die der EuGH-Rechtsprechung unterliegen, seien nicht berĂŒcksichtigt worden, âdenn sonst hĂ€tte die Abweisung der Klage, die uns bereits am 6. November vormittags erreichte, nicht möglich sein könnenâ.
Das Verfahren selbst mit allen Beteiligten sei in angenehm guter AtmosphĂ€re verlaufen. âAuffĂ€llig war, wie oft sich das Gericht auf seine eigene Bearbeitung unseres Eilantrags von 2016 (auch durch die 6. Kammer) und die zweitinstanzliche Entscheidung des VGH berief.
Inwiefern hierbei die dazwischen verflossenen 5 Jahre eine Rolle spielen, sei dahingestellt. Laut Rechtsanwalt Dr. Faller sind aber die obergerichtlichen Rechtsprechungen, besonders die des EuGH, in den von uns vorgebrachten Fakten Ă€uĂerst streng, anders als beim VG Darmstadt.
Wir von der BI taten jedenfalls gut daran, die politisch gestĂŒtzte Macht der Gegenseite nicht zu verkennen. Das schĂŒtzte uns zumindest vor einem emotionalen Einbruch bei der bedauerlichen Mitteilung zur Abweisung.
Aber auch die Tatsache, dass diese mit einer sehr selten erteilten Berufungszulassung verbunden wurde, ist ein positives Indiz dafĂŒr, dass man die Sache auch anders sehen kann oder muss und sich die Kammer eventuell nicht einig war und dann wenigstens die Berufung zulieĂ.â
Die Betroffenheit des FFH-Gebietes, in das eine Windindustrieanlage hinein gebaut wurde mit allen Auswirkungen auf Umwelt-, Arten-, Menschen- und Trinkwasserschutz - bei Nichteinhaltung von EuGH-Vorgaben - sei ein hoch eingeschĂ€tztes Ass fĂŒr die Möglichkeit, hier eine obergerichtliche Entscheidung zu erlangen, die dann auch fĂŒr weitere Verfahren (insbesondere im Odenwald) eine leitende Bedeutung hĂ€tte, befindet die BI.
âWenn man eine solch obergerichtliche Leitentscheidung erreichen möchte, dann in diesem Verfahren, so unser Anwalt und auch Dr. Schreiber, die die VGDA Abweisung fĂŒr eine krasse Fehlentscheidung halten.
Unser Widerstand seit siebeneinhalb Jahren galt nicht nur unserem Greiner Eck, sondern schon dem dort angekĂŒndigten >Pilotprojekt fĂŒr 400 weitere im Odenwald<! Gegen diese Bedrohung wĂ€re eine solche Leitentscheidung von Bedeutung.
Wir sehen deshalb, dass dieser Weg konsequent weiter gegangen werden mĂŒsste, notfalls bis zum anfĂ€nglich schon fixierten EuGH, wenn umfangreiche Investitionen an Geld und Arbeit der vergangenen Jahre nicht umsonst gewesen sein sollen.â
Die Voraussetzungen dazu wolle man mit allen Verfahrensbegleitern ausfĂŒhrlich besprechen. Da dieses Verfahren jetzt und folgend auch hohe Kosten fordern werde, sei man leider immer wieder gehalten auch Spenden zu generieren, was sich derzeit sehr, sehr schwierig gestalte.
âDeshalb bitten wir alle nochmals sehr herzlich darum, uns auch jetzt darin weiter hilfreich beizustehenâ, ruft Maria Lilek-Schirmer zu Spenden auf das Spendenkonto bei der Volksbank Neckartal auf: BĂŒrgerinitiative Greiner Eck e.V., IBAN: DE 84 6729 1700 0028 2224 08, BIC: GENODE61NGD
Weitere Infos der BĂŒrgerinitiative Greiner Eck e.V. unter: www.bi-greinereck.de.