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Hausexplosion: Haftbefehl nach Öffentlichkeitsfahndung

Sein eigenes Wohnhaus soll ein 59-jähriger Mann aus Birkenau-Löhrbach in die Luft gesprengt und total zerstört haben (Foto), um so der bevorstehenden Zwangsversteigerung zuvor zu kommen. Jetzt erging Haftbefehl gegen den Mann. Foto: er

BENSHEIM / BIRKENAU. - Gegen den in dringendem Tatverdacht der besonders schweren Brandstiftung stehenden 59-jährigen Mann aus dem Birkenauer Ortsteil Löhrbach (Südhessen) hat das Amtsgericht Bensheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sein Einfamilienhaus am Morgen des 22. März zerstört zu haben, um auf diese Weise der gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung des Anwesens zuvorzukommen.

Durch die Explosion und den anschließenden Brand ist das Haus bis auf die Grundmauern niedergebrannt, Gebäudeteile wurden bis zu 50 Meter weit geschleudert und ein Nachbarhaus beschädigt (FACT berichtete unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).

Verletzungen von Menschen wurden nicht bekannt. Die Überprüfung durch Brandexperten der Polizeidirektion Bergstraße und des Hessischen Landeskriminalamtes, ob die im Haus aufgefundenen Gasflaschen im Zuge des Feuers oder vor Brandausbruch zur Herbeiführung der Explosion gezündet wurden, dauern noch an.

Für Fälle der besonders schweren Brandstiftung, bei denen der Täter in der Absicht handelt, durch die Brandstiftung eine andere Straftat –hier die Zerstörung des im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens beschlagnahmten Hauses (§ 136 des Strafgesetzbuches) –zu ermöglichen, sieht das Strafgesetzbuch in § 306b Abs. 2 eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren vor.

Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses war nach dem Beschuldigten öffentlich gefahndet worden. Er wurde am gestrigen Sonntagmorgen bei der Rückkehr zu den Trümmern seines Hauses festgenommen. Der Beschuldigte hat bisher keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.