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Bensheim: Strafanzeige gegen Rolf Richter kurz vor der Bürgermeisterwahl

Der amtierene Bensheimer Bürgermeister soll über den Sohn seiner Lebensgefährtin als >Strohmann< eine Wohnung bei einem Bauträger gekauft haben, dessen Projektentwickler zwischenzeitlich zur städtischen Tochter MEGB wechselte

BENSHEIM. - Zwei Tage vor der Bürgermeisterwahl am kommenden Sonntag, 01. November, erreicht die FACT-Redaktion am heutigen Freitag, 30. Oktober, die Kopie einer Strafanzeige, die ein >Bündnis für Gerechtigkeit und fairen Umgang< in Bensheim mit Datum vom 29. Oktober an die Staatsanwaltschaft Darmstadt gerichtet hat.

Die Anzeigenerstatter hegen „gegen den amtierenden Bürgermeister der Stadt Bensheim, Herrn Rolf Richter, den dringenden Verdacht der Korruption und Vorteilsnahme im Amt (§ 331 Strafgesetzbuch - StGB), ggf. sogar der Bestechlichkeit (§ 332 StGB)“.

Begründet wird der Verdacht mit der Aussage des Bürgermeisters bei der Podiumsdiskussion am 19. Oktober in Bensheim (Anm. der Redaktion: Livestream aus dem Varieté-Theater >Pegasus<), als Rolf Richter „auf die Frage eines Teilnehmers erklärte, der Sohn seiner Lebensgefährtin habe ihnen eine Wohnung im so genannten Euler-Gelände in Bensheim gekauft, in die er mit seiner Lebensgefährtin demnächst einziehen werde“.

Der bis vor wenigen Wochen beim Bauträger dieser Wohnanlage verantwortliche Projektentwickler sei zum 01. Oktober dieses Jahres von >bouwfonds property development< (bpd, Frankfurt), zur Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim (MEGB), einem 100-prozentigen städtischen Tochterunternehmen gewechselt, dem der Bruder des Bürgermeisters, Helmut Richter, als Geschäftsführer vorsteht.

„Bei informierten Kreisen kursiert schon länger das Gerücht, der Bürgermeister habe eine der offiziell zum nach Größe gestaffelten Preis zwischen 289.000 und 419.000 Euro angebotenen Eigentumswohnungen dieser Wohnanlage deutlich unter dem offiziellen Marktpreis vom Bauträger, der derzeit mehrere Gelände in Bensheim bebaut, über einen >Strohmann< gekauft.“

Die bei der Podiumsdiskussion von Rolf Richter erfolgte Bestätigung des Wohnungskaufs durch den Sohn seiner Lebensgefährtin gebe einen weiteren deutlichen Fingerzeig auf eine hier naheliegende Straftat.

„Wir bitten deshalb um zeitnahe Ermittlungen des tatsächlichen Sachverhalts, insbesondere ob die für Herrn Rolf Richter und seine Lebensgefährtin von deren Sohn gekaufte Wohnung zum üblichen Marktpreis gemäß des offiziellen Angebots erworben, und von diesem auch selbst bezahlt wurde, oder hier tatsächlich die oben näher beschriebenen Tatvorwürfe erfüllt sind“, heißt es abschließend in der Strafanzeige.