Auf einen Blick: Flyer informiert über Förderungen für unsere Landwirtschaft
Abteilung Ländlicher Raum stellt Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFP) kompakt dar + + + Bei der Kreisverwaltung Bergstraße erhältlichBERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Frisches Obst und Gemüse, qualitativ hochwertige Lebensmittel das ganze Jahr über – die Landwirtschaft ist ohne Zweifel eine tragende Säule unserer regionalen Wirtschaft und Ernährungssicherheit.
Damit der Agrarsektor auch künftig seiner bedeutsamen Rolle für die Bevölkerung nachkommen kann, gibt es auf staatlicher Seite verschiedene Förderprogramme.
So unterstützt das Land Hessen seine landwirtschaftlichen Betriebe bei der zukunftsorientierten Ausrichtung unter anderem durch die sogenannte einzelbetriebliche Projektförderung für investive Vorhaben. Ein weiteres Förderprogramm ist die „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ (EFP).
Um Landwirte über die Fördermöglichkeiten zu informieren, hat die Abteilung Ländlicher Raum der Kreisverwaltung Bergstraße einen Flyer aufgelegt, der alles Wichtige dazu kompakt darstellt.
Das EFP gliedert sich zum einen in das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und zum anderen in das Programm zur Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID). Ziel des AFP ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.
Gefördert werden können Investitionen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie Erhöhung der Wertschöpfung.
Bei den Maßnahmen sind die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Gegenstand einer AFP können zum Beispiel Stallbauten und Beregnungsanlagen sein.
Ziel der FID hingegen ist es, zusätzliche Einkommensquellen für landwirtschaftliche Betriebe zu generieren. Förderfähig sind beispielsweise Investitionen in Hofcafés, in eine Direktvermarktung oder in Dienstleistungen wie Urlaub auf dem Bauernhof.
Neben diesen grundlegenden Informationen ist auf dem Flyer auch ein QR-Code abgedruckt, über den weitere, differenzierte Erläuterungen zu den beiden Fördermöglichkeiten aufrufbar sind.
Der Flyer ist beim Kreis Bergstraße, Abteilung Ländlicher Raum, erhältlich und kann auch telefonisch unter 06252-15-5981 oder per Mail an laendlicher-raum(at)kreis-bergstrasse.de angefordert werden.
Weitere Informationen über die Leistungen der Abteilung Ländlicher Raum gibt es auf der kreiseigenen Homepage unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/.