Ist die Wahl von Nicole Rauber-Jung zur Ersten Stadträtin rechtens?
Die knappe Stimmenmehrheit von 22:20 für die Stadträtin kam unter Mitwirkung des rechtswidrig im Bensheimer Stadtparlament vertretenen Carmelo Torre zustandeBENSHEIM. - Seit mehr als einem Jahrzehnt sitzt Carmelo Torre für die CDU widerrechtlich im Bensheimer Stadtparlament und bewirbt sich zur Kommunalwahl am kommenden Sonntag, 14. März, erneut für ein weiteres Mandat (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).
Die zu diesen Vorgängen befragte Wahlleiterin der Stadt Bensheim, Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung (CDU), beantwortete eine FACT-Anfrage jetzt wie folgt: „Zum von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt kann ich Ihnen mitteilen, dass wir zu laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilen.
Bei allen Kandidat*innen, die sich um einen Listenplatz bei der Kommunalwahl bewerben, ist eine Prüfung, ob sie mit Erstwohnsitz in Bensheim gemeldet sind, obligatorisch. Zur Zeit prüfen wir den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt.“
Im vorliegenden Fall ist es jedoch, wie auch der Wahlleiterin bekannt gegeben, unerheblich, ob Torre mit Hauptwohnsitz in Bensheim gemeldet ist, weil er definitiv in Rodau wohnt.
„Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner“
Dazu hatte das Büro des Landeswahlleiters sich schon klar positioniert: „Melderechtlich ist die Hauptwohnung die überwiegend benutzte Wohnung des Einwohners und Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland (§ 21 Abs. 2 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)). Zur Bestimmung der Hauptwohnung enthält § 22 BMG Vorgaben.
So ist z.B. die Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.“
Demzufolge ist klar, dass eben die von Carmelo Torre als Hauptwohnsitz gemeldete Wohnung in der Bensheimer Aulstraße gerade nicht als Erstwohnsitz geführt werden darf, da er seit mehr als einem Jahrzehnt mit seiner Familie im selbst erbauten Haus im Zwingenberger Stadtteil Rodau lebt.
Sind knappe Stadtverordnetenberschlüsse rückwirkend unwirksam?
Somit ist seine Mitwirkung in der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung nicht rechtens. Nach Auffassung befragter Juristen könnte sich das in Einzelfällen auch rückwirkend auf Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auswirken, die mit knappen Mehrheiten gefasst wurden.
So auch auf die Wahl der Ersten Stadträtin und aktuellen Wahlleiterin Nicole Rauber-Jung. Diese wurde am 23. Mai 2019 unter Mitwirkung des unrechtmäßig im Parlament vertretenen Carmelo Torre mit 22:20 Stimmen gewählt.
Inwieweit dieser Beschluss rechtens ist, sollen nunmehr Verwaltungsjuristen prüfen, wie aus kommunalpolitischen Bensheimer Kreisen aktuell verlautet.
In jedem Falle, das bestätigten Juristen auf FACT-Anfrage, stelle der von Torre angegebene Erstwohnsitz in Bensheim ein melderechtliches Vergehen im Sinne einer Scheinwohnung dar. Auch dürfe er in keinem Fall in der künftigen Stadtverordnetenversammlung ein Mandat erhalten.