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Erster Stadtrat Jens Bolze: „In der August-Bebel-Straße wurden keine Parkplätze vernichtet!“

Baudezernent entgegnet Leserbrief von Rolf Nordmann (UBV) und betont kosten- verantwortungsbewussten Umgang der Verwaltung mit Steuermitteln

VIERNHEIM. - Kritisch äußert sich Erster Stadtrat Jens Bolze in einer Pressemitteilung zum Leserbrief von Rolf Nordmann (UBV) vom 4. Februar. Gleich mehrere Aussagen seien falsche Nachrichten, die man – modern formuliert – unter Fake-News oder „alternative Fakten“ subsumieren könne.

Der Baudezernent nimmt zum Leserbrief im Einzelnen wie folgt Stellung:

>1.: Die Behauptung, Sickermulden, wie in der August-Bebel-Straße, seien Parkplatzvernichter, ist falsch. Das zusammen mit dem Leserbrief der UBV veröffentlichte Foto vor dem Anwesen August-Bebel-Straße 50 stellt den „neuen Ausbauzustand“ deutlich dar.

Es wird jedoch fälschlicherweise suggeriert, dass Parkraum vernichtet worden sei.
Richtig ist, die jetzt begrünte Fläche war vorher auf einer Gesamtlänge von etwa 3 Meter mit Pflanzkübel und Sperrflächen-Markierung versehen, also keine Parkfläche!

Ein Parkplatz hat eine Normlänge von 5 Meter. Das hindert allerdings so manchen Parkplatz-Suchenden nicht, seinen PKW auch auf kürzeren Flächen zu parken. Mit einem Smart mag das vielleicht funktionieren, doch die meisten anderen Fahrzeuge benötigen eben mehr Platz – i.d.R. besagte 5 Meter.

Manche Autofahrer scheuen sich nicht, im Zufahrtsbereich einer freizuhaltenden Einfahrt zu parken. Dieses Fehlverhalten wurde auch vor dem Anwesen August-Bebel-Straße 50 beobachtet, weshalb aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen vormals mit der Aufstellung von Blumenkübeln und Sperrflächen-Markierung auf etwa 3 Meter Länge gegengesteuert wurde. Auf den mit dieser Pressemeldung mit veröffentlichten Fotos kann man diese (Alt-)Situation gut nachvollziehen.

Die Umgestaltung war erforderlich, um Schäden an Bordsteinen, Rinnenplatten und Asphalt zu beseitigen. Dabei wurde – ohne Parkplatzvernichtung – das Baumbeet vergrößert. Davon profitieren auch die dortigen dreißig Jahre alten Bäume. Das Wasser kann versickern, Baumwurzeln problemlos wachsen.<

„Eine Nachfrage der UBV im Rahmen der parlamentarischen Geschäftsordnung wäre stil- und sachgerecht durchaus angemessen gewesen. Leider verweigert sich die Fraktion bis heute jedwedem Austausch. Ein der UBV nach der Kommunalwahl 2016 von mir schon sehr früh unterbreitetes und stetig wiederholtes Informations- und Gesprächsangebot ist bis heute nicht angenommen worden.

Stattdessen muss ich mich mit halb durchdachten Vorschlägen (Bsp.: angeblich günstigere Brückenneubauten – bei vergessener Kostenkalkulation für Fundament und Widerlager), sicherheitsgefährdenden Ideen bei Feuerwehreinsätzen oder aktuell einer fälschlicherweise in den Raum gestellten Parkplatzvernichtung in der August-Bebel-Straße auseinandersetzen.

Schade eigentlich – ich hätte mir hier zum Wohle unserer Stadt weniger Populismus und mehr Qualität in der sachlichen Auseinandersetzung durchaus erwünscht“, bringt Jens Bolze seine Enttäuschung zum Ausdruck.

2.: Irritiert zeigt sich der Bau- und Planungsdezernent besonders von dem UBV-Appell „an die Verantwortlichen, mit Kostenpositionen behutsam umzugehenden und unsinnige Ausgaben zu überdenkenden und SOGAR TROTZ ALLER BESCHLÜSSE zu streichen.“

„Dass die Verwaltung mit Kostenpositionen behutsam umzugehen hat, bedarf keines Hinweises. Dies ist ohnehin gesetzlicher Auftrag an Verwaltung und Magistrat.

Dass die UBV so manche(s) Projekt und Maßnahme als unsinnig wertet – und dies auch gegen den erklärten Mehrheitswillen der Stadtverordneten-Versammlung – ist das eine.
Die Aufforderung an die Verwaltung(sspitze) aber, Maßnahmen „SOGAR TROTZ ALLER BESCHLÜSSE zu streichen“, stellt einen Affront gegen die demokratisch legitimierte Entscheidungskompetenz des Souveräns und die parlamentarische Grundordnung dar.

Darüber hinaus offenbaren sich mit dieser Aufforderung zudem signifikante Lücken – im demokratischen Umgang miteinander und bezüglich der Rollenverteilung zwischen Stadtverordneten-Versammlung (Legislative) und Magistrat (Exekutive).

Man kann doch als Verwaltung nicht Mehrheitsbeschlüsse – und damit Aufträge - der Stadtverordneten-Versammlung missachten, einfach „Nein – mache ich nicht!“ sagen – nur um einer in der Abstimmung unterlegenen Partei zu gefallen.

Da müssten eigentlich jetzt bei allen anderen Fraktionen die Ohren klingeln“, bringt Erster Stadtrat Jens Bolze sein Unverständnis auf den Punkt.

3.: Habe sich die Stadtverordneten-Versammlung mehrheitlich für die Aufstellung von elektrisch versenkbaren Pollern an bestimmten Zugängen zur Innenstadt ausgesprochen. Werden diese beschädigt oder umgefahren, sind die damit verbundenen Kosten selbstverständlich vom (mitunter erst zu ermittelndem) Verursacher zu tragen.

4.: Informationstafeln in der Innenstadt – zur Orientierung insbesondere auch für auswärtige Besucher – gehörten zur Standardausstattung einer modernen City.
Die aufgestellten Informationsstelen seien weder verkehrsbehindernd aufgestellt, noch verursachten sie unnötige Reparaturkosten für die Stadt. Auch hier gelte bei entstandenen Schäden das Verursacherprinzip.