Afrikanische Schweinepest: Neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone III
Neue Allgemeinverfügung ab 10. August über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar + + + Betroffene Gebiete, Bestimmungen und Maßnahmen bleiben bestehenBERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Aufgrund der Nachweise des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen im Landkreis Groß-Gerau hatte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten kürzlich eine Sperrzone III (Schutz- und Überwachungszone) festgelegt.
Diese wurde mit Allgemeinverfügung vom 23.07.2024 (vgl. https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen-2024/037-fuenfte-allgemeinverfuegung-asp/) für den Kreis Bergstraße amtlich bekannt gegeben.
Aufgrund von Anpassungen entsprechender Rechtsgrundlagen sowie Ergänzungen im Wortlaut wird diese Allgemeinverfügung durch die 2. Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen ersetzt.
Dabei kommt es weder zu Änderungen des betroffenen Gebietes noch zu Änderungen der hier geltenden Bestimmungen und Maßnahmen. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter www.kreis-bergstrasse.de