BfB und VuA stellen Fragen zu drei Vorratsgesellschaften für PV- und Windprojekte
BENSHEIM. - Mit einer Anfrage an die Bensheimer Stadtverwaltung stellen die Fraktionen von BfB und VuA der Bürgermeisterin und dem zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung Fragen und wollen alles rund um die drei geplanten Vorratsgesellschaften für zukünftige PV-Freiflächen-/Windprojekte wissen.
Das Schreiben an die Stadtverwaltung hat folgenden Wortlaut:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Klein und sehr geehrter Herr Wetzel,
wir bitten um schriftliche Beantwortung unserer Fragen zu den drei Vorratsgesellschaften für zukünftige PV-Freiflächen-/Windprojekten, siehe Seiten 53/54 der Verwaltungsvorlagen.
Sollte eine schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. September nicht möglich sein, so bitten wir die Fragen als Anfrage für die Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober auf die Tagesordnung zu nehmen. Vielen Dank!
Viele Grüße
Franz Apfel, BfB-Fraktion; Rolf Kahnt, VuA-Fraktion"
Die Fragen lauten:
1. Welche Kosten entstehen mit der Bildung der drei Vorratsgesellschaften durch die GGEW?
2. Wer trägt die Kosten für die Vorratsgesellschaften für den Fall, dass drei (oder weniger als drei) Vorratsgesellschaften nicht wirksam werden?
3. Welche prozesshaften Beteiligungsformen am Beschluss über die Vorratsgesellschaften sind für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen?
4. Zu welchem Zeitpunkt werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung einbezogen?
5. Welche Gebiete sind für die drei Vorratsgesellschaften vorgesehen?
6. Welche Örtlichkeiten sind für Freiflächen-Photovoltaik und für Windkraft-Anlagen vorgesehen?
7. Zu welchem Zeitpunkt ist die Beteiligung der Bürgerschaft vorgesehen?
8. Welche Beteiligungsformen sind für die Bürgerschaft geplant?