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Kreiskrankenhaus profitiert vom geänderten Hessischen Krankenhausgesetz

KREIS BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Am Donnerstag, 13. September, hat der Landtag in dritter Lesung die Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes beschlossen. Künftig sollen insbesondere auf regionaler Ebene Verbünde von Kliniken gefördert werden. Hierfür erhöht das Land die Mittel zur Krankenhausförderung ab 2019 um 20 Millionen Euro.

Hiervon wird auch das Kreiskrankenhaus in Heppenheim profitieren. Vizelandrätin und Gesundheitsdezernentin Diana Stolz hatte sich in Wiesbaden dafür eingesetzt, dass der Gesetzentwurf entsprechend angepasst wurde, damit auch die besondere Situation des Kreises Bergstraße als Verbindungsglied zwischen den beiden Metropolregionen Rhein / Main und Rhein / Neckar Berücksichtigung findet.

„Wir haben eine sehr gute Verbundstruktur mit dem Universitätsklinikum Heidelberg, die sich vielfach in der Praxis bewährt hat. Es wäre ein Unding gewesen, wenn unser Kreiskrankenhaus aufgrund einer formaljuristischen Kleinigkeit von der Förderintention des Landes ausgeschlossen worden wäre“, sagte hierzu Vizelandrätin Stolz.

Tatsächlich war im ersten Gesetzentwurf zur Voraussetzung für die Teilnahme am Programm gemacht worden, dass die Krankenhäuser, die im Verbund arbeiten, ihren Sitz in „angrenzenden Landkreisen“ haben müssten. Das Gebiet des Kreises Bergstraße und der Stadt Heidelberg liegen an ihrer engsten Stelle rund 500 Meter auseinander, der schmale Landstreifen dazwischen gehört zum Rhein-Neckar-Kreis.

„Diese Situation ist der besonderen geografischen Lage der Region geschuldet. Ich freue mich und bin dankbar, dass das Hessische Gesundheitsministerium und Minister Grüttner unsere Argumentation unterstützt haben, so dass auch der Kreis Bergstraße von dieser sinnvollen Gesetzesänderung profitieren kann“, sagte Stolz. Der Landtag hat das Gesetz in der geänderten Fassung beschlossen.