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Einschränkungen im Schienenverkehr

ÖPNV-Angebot soll durch Einschränkungen aufrechterhalten werden

BERGSTRASSE. - Auch im Schienenverkehr wird es aufgrund der Corona-Pandemie im Kreis Bergstraße in Zukunft zu Einschränkungen kommen. Ab Montag, 23. März 2020, gelten beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) teilweise neue, veränderte Fahrpläne.

Das Ziel dieser Einschränkungen ist es, auch weiterhin einen eingeschränkten aber funktionierenden Schienenpersonennahverkehr im VRN-Gebiet anbieten zu können.

Die Angebotseinschränkungen sind zeitlich nicht beschränkt und gelten bis auf weiteres. Abhängig von den Entwicklungen der nächsten Wochen ist eine weitere Angebotsreduzierung nicht auszuschließen.

„Es ist jetzt ungemein wichtig, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Gleichzeitig ist es allen Beteiligten ein Anliegen, dass die Menschen, die kein eigenes Fahrzeug besitzen und in die Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt müssen dies immer noch können“, betont der für den Bergsträßer ÖPNV zuständige Dezernent Karsten Krug.

„Zudem sollen durch die Reduzierung der Fahrten auch die Fahrer stärker geschützt werden.“

Ab Montag werden alle Fahrten der DB Regio AG auf ein Grundangebot reduziert – davon sind sowohl die Regional- als auch die S-Bahnen betroffen. Für den Kreis Bergstraße gelten dabei die folgenden Einschränkungen:

S-Bahn Rhein-Neckar im Neckartal (S 1 und S 2):

Die S 1 verkehrt gemäß dem aktuell gültigen Fahrplan von Montag bis Freitag sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf dem gesamten Linienweg von Homburg (Saar) bis nach Osterburken im Stundentakt. Verstärkerzüge entfallen. Die S2 entfällt komplett. Bitte nutzen Sie alternativ das Angebot der S 1.

Main-Neckar-Bahn (RB 67/68, RE 60, S 6)

Die RB 67/68 und der RE 60 verkehren Montag bis Freitag gemäß Samstagsfahrplan. Samstags, sonntags und an Feiertagen wird nach dem jeweils aktuell gültigen Fahrplan für Samstage, Sonn- und Feiertage gefahren. Die an den Wochenenden derzeit vorhandenen Nachtschwärmerverkehre bei der RB 67/68 entfallen.

Auf der Linie RE 60 entfallen folgende Züge: RE 4666, RE 15363, RE 15366, RE 15352, RE 4652, RE 4651 und RE 15367.

Die S 6 Mannheim-Bensheim entfällt komplett. Bitte nutzen Sie alternativ die Angebote des RE 60 beziehungsweise der RB 67/68

Riedbahn (RB 2 und RE 70)

Die RB 2 Mannheim-Biblis entfällt komplett. Bitte nutzen Sie alternativ das Angebot des RE 70.

Der RE 70 verkehrt von Montag bis Freitag gemäß Samstagsfahrplan. Samstags, sonntags und an Feiertagen wird nach dem jeweils aktuell gültigen Fahrplan gefahren. Die an den Wochenenden vorhandenen Nachtschwärmerverkehre entfallen.

Strecke Biblis-Worms (RB 62)

Die RB 62 verkehrt von Montag bis Freitag gemäß Sonntagsfahrplan. In der Frühverkehrszeit montags bis freitags verkehren über den Sonntagsfahrplan hinaus noch zusätzliche Frühfahrten. Samstags, sonntags und an Feiertagen wird nach dem jeweils aktuell gültigen Fahrplan gefahren.

Nibelungenbahn Bensheim-Worms (RB 63)

Die RB 63 verkehrt von Montag bis Freitag gemäß Sonntagsfahrplan. In der Frühverkehrszeit montags bis freitags verkehren über den Sonntagsfahrplan hinaus noch zusätzliche Frühfahrten. Samstags, sonntags und an Feiertagen wird nach dem jeweils aktuell gültigen Fahrplan gefahren.

Weschnitztalbahn Weinheim-Fürth (Odw.) (RB 69)

Die RB 69 verkehrt montags bis freitags gemäß Sonntagsfahrplan. In der Frühverkehrszeit von Montag bis Freitag verkehren über den Sonntagsfahrplan hinaus noch zusätzliche Frühfahrten. Samstags, sonntags und an Feiertagen wird nach dem jeweils aktuell gültigen Fahrplan gefahren.

Die Kunden werden gebeten, sich vor Fahrtantritt im Internet unter www.vrn.de oder über die myVRN-App über die aktuelle Verkehrssituation und das mögliche Verkehrsangebot zu informieren. Bitte achten Sie zudem auch auf Ansagen und Aushänge vor Ort.

Neben dem Schienenverkehr wird in der kommenden Woche voraussichtlich auch das Busangebot reduziert werden, damit auf Dauer ein zwar eingeschränktes, aber dafür weitgehend stabiles ÖPNV-Angebot aufrechterhalten werden kann.