Gehwegparken kann teuer werden

Verbotenes Gehwegparken, wie in Bensheim oftmals zu sehen, kann teuer werden. Darauf weist die Verkehrsdezernentin der Stadt, Nicole Rauber-Jung, hin. Foto: Pressedienst Bensheim
BENSHEIM. - Überhöhte Geschwindigkeit zählt nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen – oft mit schweren Folgen für alle Beteiligten.
Um die Aufmerksamkeit verstärkt auf das Thema Verkehrssicherheit zu lenken, veröffentlicht die Stadt Bensheim monatlich die jeweils höchste Geschwindigkeitsüberschreitung im Stadtgebiet.
Diese Maßnahme soll die Bedeutung von Geschwindigkeitskontrollen für die Verkehrssicherheit verdeutlichen und Fahrer zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr motivieren. Das Ergebnis wird in einer anonymisierten Form öffentlich gemacht.
Der unrühmliche Spitzenreiter im März: Mit 70 km/h fuhr ein Autofahrer durch die Heidelberger Straße und wurde an der Einmündung zur Arminstraße in Fahrtrichtung Heppenheim geblitzt. Erlaubt sind dort 50 km/h. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.
„Geschwindigkeitsmessungen sind kein Selbstzweck, sondern ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in unserer Stadt.
Wir möchten die Straßen sicherer für alle machen – insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmer“, betont Verkehrsdezernentin und Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung.
Die Stadt Bensheim setze sich seit Jahren aktiv für ein sichereres Verkehrsumfeld ein. Dazu zählen regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachungen auf innerstädtischen Straßen und Schulwegen.
Mit den regelmäßigen Veröffentlichungen will die Stadt Bensheim ein klares Zeichen setzen und das Bewusstsein für die Verantwortung im Straßenverkehr schärfen.
„Ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr setzt voraus, dass sich alle an die geltenden Regeln halten. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität in unserer Stadt zu erhöhen und die Sicherheit aller zu gewährleisten“, so Nicole Rauber-Jung.
Außerdem weist die Stadtpolizei darauf hin, dass verbotswidriges Parken auf dem Gehweg mit bis zu 80 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden kann. Zudem können Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs entstehen.