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Tempo 30 für zusätzliche Straßenabschnitte bzw. zusätzliche Zeiträume

Umsetzung des hessischen Lärmaktionsplans + + + Aktuell Maßnahmen in Heppenheim Kernstadt, Kirschhausen, Bensheim und Neckarsteinach in Umsetzung

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Auf weiteren Straße im Kreis Bergstraße wird künftig das Tempolimit 30 Kilometer pro Stunde gelten. Auf anderen Straßen im Kreis, für die die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits gilt, wird diese zeitlich ausgeweitet.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Umgebungslärm und damit die Lärmbelastung der jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.

Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf, der als Dezernent in der Kreisverwaltung für das Straßenverkehrswesen zuständig ist, erklärt: „Die Ausweitung der 30er-Zonen im Kreis ist Bestandteil des Lärmaktionsplans Hessen.

Grundlage für die Entscheidungen bildete jeweils eine Lärmberechnung von Hessen Mobil. In die einzelnen behördlichen Verfahren, auf denen die neuen Tempolimits basieren, waren jeweils die Polizei und Hessen Mobil sowie die entsprechende Kommune eingebunden.“

Mehr Informationen zum hessischen Lärmaktionsplan unter https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/laermaktionsplanung.

Die Einführung beziehungsweise Ausweitung des Tempolimits 30 ist für folgende Strecken geplant beziehungsweise bereits umgesetzt:

In der Ortsdurchfahrt Heppenheim wird künftig auf der B3 zwischen Lindenstraße und Gräffstraße eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gelten.

Für den Abschnitt zwischen Gräffstraße und Mühlenkreisel gilt künftig zwischen 22 und 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.

Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wird in den nächsten Tagen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße an Hessen Mobil erfolgen. Die entsprechende Beschilderung erfolgt in den kommenden Monaten durch die zuständige Straßenmeisterei.

Im Ortsteil Kirschhausen wird künftig auf der B460 zwischen der Sonderbacher Straße und der Waldstraße eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gelten.

Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wird in den nächsten Tagen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße an Hessen Mobil erfolgen. Die notwendige Beschilderung wird in den kommenden Wochen von der zuständigen Straßenmeisterei umgesetzt.

In Bensheim wird die auf der Nibelungenstraße zwischen Ritterplatz und Parkstraße bisher nur nachts von 22 bis 6 Uhr geltende Geschwindigkeitsreduzierung auf ganztags ausgeweitet. Die bisherige Beschilderung bleibt bestehen.

Es wird lediglich der Zusatz „22 bis 6 Uhr“ entfernt. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wird in den nächsten Tagen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße an Hessen Mobil erfolgen. Die Anpassung der Verkehrszeichen erfolgt zeitnah durch die Straßenmeisterei Bensheim.

In Neckarsteinach ist die bisher nur nachts von 22 bis 6 Uhr geltende Geschwindigkeitsreduzierung für die Ortsdurchfahrt (B37 / B45) auf ganztags ausgeweitet worden.

Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Bergstraße an Hessen Mobil erfolgt. Die bisherige Beschilderung ändert sich nicht. Der Zusatz „22 bis 6 Uhr“ wurde bereits entfernt.