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Haus am Markt: GrĂŒne wollen Klarheit ĂŒber Kosten fĂŒr die Stadt

BENSHEIM. - Die Folgen des einst geplanten Projektes zum Neubau eines dreigeschossigen GebĂ€udes vor der Kirche am Marktplatz, seiner bereits abgeschlossenen MietvertrĂ€ge und des plötzlichen Projektabbruchs durch den BĂŒrgermeister lassen die Bensheimer Stadtverordneten nicht zur Ruhe kommen.

Wie FACT berichtete (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews), hat der Stadtverordnete der Freien WĂ€hler, Dr. Tiemann, von der MEGB keine Antwort auf seine Fragen bekommen.

Die Antwort, die er zuvor vom Magistrat bekommen hatte, war nach EinschĂ€tzung der Fraktion der GrĂŒnen Liste Bensheim (GLB) ausweichend.

„Ohne umfassende Kenntnis möglicher Folgekosten kann kein Stadtverordneter verantwortlich ĂŒber Alternativen fĂŒr die Zukunft entscheiden. Wir mĂŒssen die finanziellen Auswirkungen auf MEGB und stĂ€dtische Finanzen kennen, bevor wir eine Entscheidung treffen können,“ erklĂ€rt GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier dazu.

Die GLB will mehr Klarheit bekommen und hat daher eine Anfrage an den Magistrat gestellt. „Wir sehen, dass in der Öffentlichkeit erhebliche Verunsicherung bezĂŒglich der zwischen MEGB und dem CafĂ© Extrablatt bestehenden Verpflichtungen und den möglichen Folgen der vom BĂŒrgermeister bezĂŒglich des geplanten Neubaus gezogenen ‚Reißleine‘ bestehen“, stellt Wolfram Fendler, GLB-Stadtverordneter fest.

Die GrĂŒnen befĂŒrchten, dass zu den bereits aufgewendeten Kosten von ĂŒber 500.000 Euro fĂŒr die Planung des dreigeschossigen Neubaus noch weitere verlorene Kosten fĂŒr die EntschĂ€digung des Mieters CafĂ© Extrablatt kommen können, die durch die Entscheidung des BĂŒrgermeisters ausgelöst wurden.

„Wir brauchen vollstĂ€ndige Klarheit ĂŒber die Folgekosten, um als Stadtverordnete eine verantwortungsvolle Entscheidung ĂŒber die Alternativen treffen zu können.“

Vor diesem Hintergrund fragen die GRÜNEN:

1. Es entspricht der ĂŒblichen geschĂ€ftlichen Praxis, einen Mietvertrag fĂŒr ein noch zu errichtendes GebĂ€ude unter den Vorbehalt der Fertigstellung des geplanten Bauprojektes zu stellen. Wurde eine solche Klausel vereinbart?

Welche Grundlage haben dann die von CE Immobilien benannten SchadensersatzansprĂŒche?

Wenn nein: Warum wurde auf eine solche Klausel verzichtet?

2. Welche Personen haben den Mietvertrag zwischen der MEGB und Café Extrablatt unterschrieben und in welcher Funktion haben sie jeweils gehandelt?

3. Wann, durch wen und in welcher Form hat es die erste Information an CafĂ© Extrablatt ĂŒber PlanungsĂ€nderungen durch das „Reißleineziehen“ des BĂŒrgermeisters gegeben?

4. In der Beantwortung der Anfrage der Freien WĂ€hler vom 23.01.2020 zu dem Thema heißt es „Aus der E-Mail vom 06.01.2020 von Carsten Dreyer (GeschĂ€ftsfĂŒhrer – CE Immobilien GmbH) geht hervor, dass folgende Schadenspositionen im Worst-Case berĂŒcksichtigt werden mĂŒssten:

- Entgangener Gewinn

- Kosten einer Neuanmietung (z.B. Maklerkosten)

- Differenz bei einer ggf. höheren Miete einer Neuanmietung

- Bereits angefallene Kosten fĂŒr externe Architekten, TGA-Planer und CE Immobilien.“

Welche Personen haben diese E-Mail erhalten?

Auf welche Kommunikation von Seiten MEGB oder Stadt hat CafĂ© Extrablatt mit der Auflistung dieser Bestandteile seiner SchadensersatzansprĂŒche reagiert?

5. Welche Vereinbarungen wurden zwischenzeitlich mit Café Extrablatt getroffen und welche Personen waren an den GesprÀchen, Brief- oder E-Mailwechseln beteiligt?

6. Wurde Café Extrablatt ein Schadensausgleich, wenn ja, in welcher Form, in Aussicht gestellt?

7. Wie hoch kann der Schadensersatz maximal sein, den die MEGB an CafĂ© Extrablatt oder andere leisten muss, wenn sie die an CafĂ© Extrablatt vermieteten RĂ€ume nicht oder nicht in dem vereinbarten GebĂ€ude oder nicht in der vereinbarten Form zur VerfĂŒgung stellt?

8. Laut Bericht einer Tageszeitung vom 06.04.2020 hat der Aufsichtsratsvorsitzende der MEGB, Herr Adil Oyan, gegenĂŒber der FWG erklĂ€rt: „Die maximale Schadenshöhe des mit CafĂ© Extrablatt abgeschlossenen Mietvertrages sei der MEGB bekannt und verkraftbar, werde jedoch nicht genannt“. Wie hoch ist diese maximale Schadenshöhe und wie wurde sie ermittelt?“

Die GrĂŒnen sehen den Magistrat in der Pflicht zu antworten, denn die Stadtverordneten kontrollieren laut hessischer Gemeindeordnung die Verwaltung und haben dazu einen Auskunftsanspruch, der auch die VorgĂ€nge bei stĂ€dtischen Wirtschaftsunternehmen einschließt.