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Am Telefon PIN erfragt und bei Senioren in Bensheim EC-Karte abgeholt

Polizei warnt vor falschen Bankmitarbeitern

BENSHEIM. - In den vergangenen zwei Tagen (21. und 22. Oktober) kam es nach aktuellem Stand in Bensheim zu zwei Fällen, bei denen falsche Bankmitarbeiter mehrere Tausend Euro erbeutet haben.

Ersten Ermittlungen zufolge sollen sich die Betrüger bei einer Seniorin und einem Senior aus Bensheim per Telefon gemeldet haben. Unter einem Vorwand versuchte der angebliche Bankmitarbeiter persönliche Daten sowie die Bankdaten, insbesondere die PIN, zu erlangen.

Gleichzeitig klingelte ein möglicher Komplize an den Türen der angerufenen Senioren. Auch er gab sich als Bankmitarbeiter aus und forderte sie auf, die EC-Karten aus angeblichen Sicherheitsgründen herauszugeben. In der Folge wurden Abbuchungen in Höhe von mehreren Tausend Euro vorgenommen.

Der Abholer soll zwischen 20 und 30 Jahre alt und circa 1,80 Meter groß gewesen sein. Er wurde als schlank beschrieben und soll kurze dunkle gelockte Haare gehabt haben. Er trug ein helles Sweatshirt mit einer leicht dunklen Jacke und einer dunklen Hose.

Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder andere sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Heppenheim unter der Rufnummer 06252/706-0 zu melden.

Vor diesem Hintergrund rät die Polizei:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht auf die Herausgabe von Bankdaten oder persönlichen Daten ein.

  • Seien Sie bei Anrufen, in denen es um Ãœberweisungen oder sensible Bankdaten geht, immer misstrauisch.

  • Sobald Zweifel aufkommen, sollten sich Betroffene Rat beiAngehörigen holen und die Polizei informieren.

  • PIN-oder TAN-Nummern sollten niemals an Dritte weitergegeben werden. Auch nicht am Telefon oder per E-Mail.

  • Echte Bankmitarbeiter fragen nicht nach Nummern oder Passwörtern. Wenn derartige Daten abgefragt werden, ist davon auszugehen, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt.

  • Echte Bankmitarbeiter holen nie einzelne EC- oder Kreditkarten an der Wohnanschrift ab.

  • Sobald auffällige Abbuchungen bemerkt werden, sollten Geschädigte schnellstmöglich ihre Bank informieren, damit von dort möglicherweise noch ein Ãœberweisungsrückruf veranlasst werden kann.