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Stillfüssel: Verwaltungsgericht sieht keine Eilbedürftigkeit für Baustopp

Windpark nahe Wald-Michelbach darf aktuell weitergebaut werden, weil „keine irreversiblen Tatsachen geschaffen“, würden, möglicherweise müssten die „dann fertig gestellten Anlagen wieder abgebaut werden“, wenn das Gericht „abschließend auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ entscheide

ODENWALD / WALD-MICHELBACH. - Das Verwaltungsgerichts (VG) Darmstadt hat die Eilbedürftigkeit für einen Baustopp der im Windparkgelände Stillfüssel bei Wald-Michelbach geplanten fünf Windräder der Bauherrin und Betreiberin, dem Darmstädter Energieunternehmen ENTEGA Regenerativ GmbH in Zusammenarbeit mit der Energiegenossenschaft Odenwald e.G. (Erbach), am gestrigen Montag, 25. September, abgelehnt.

Wie die Vorsitzende Richterin der zuständigen 6. Kammer des VG, Christiane Leye, der klagenden Umweltvereinigung >Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V. (IHO)< jetzt mitteilte, könne dem Antrag vom 08. Juli diesen Jahres auf Erlass eines vorläufigen und sofortigen Baustopps nicht stattgegeben werden.

Begründet wird dies von der Vorsitzenden u.a. mit der gerichtlichen Überprüfung, „der vom Antragsteller vorgebrachten Einwände gegen das Vorprüfungsverfahren ohne jegliche nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile in der das Eilverfahren abschließenden Entscheidung erfolgen kann“.

Die Feststellung rechtlicher Fehler in der Vorprüfung würde nämlich zur Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Genehmigung führen. „Bei einer solchen, dem Eilbegehren des Antragstellers entsprechenden gerichtlichen Entscheidung werden aber bis zum Entscheidungszeitpunkt (Anmerkung der Redaktion: des eigentlichen Eilantrags) keine irreversiblen Tatsachen geschaffen. Bis dahin fertig gestellte Anlagen (-teile) können wieder entfernt werden.“

Das Gericht führt weiter aus, dass bezüglich der Störung der Horste und darin brütender Vögel aktuell keine Schäden zu erwarten sei, da die Brutsaison bereits beendet ist. Bis zum Beginn der nächsten Brutsaison im Frühjahr 2018 „wird die Kammer abschließend über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung entschieden haben“.

Geograph Michael Hahl M.A. (Waldbrunn), Vorsitzender der IHO, erklärte auf FACT-Anfrage: „Unser Eilantrag zielt auf Wiederherstellung der Klage gegen die unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen auf dem Stillfüssel.

In diesem Zusammenhang hatten wir auch einen Antrag gestellt, im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes bis auf Entscheidung über den Antrag einen vorläufigen und sofortigen Baustopp zu verfügen.

Mit diesem Antrag sollte eine Zwischenentscheidung, ein so genannter Hängebeschluss, im Rahmen des beschriebenen anhängigen Verfahrens erzielt werden ・ also ein Baustopp.“ Diesem Zusatzantrag wurde jetzt nicht stattgegeben.

Mit dem jetzt erfolgten Beschluss sei der Eilantrag zur Klärung eines Baustopps noch nicht entschieden. Die Entscheidung des VG sage des Weiteren noch nichts darüber aus, ob der Rechtsbehelf der IHO zum Zeitpunkt Februar 2017 nach Beurteilung des Gerichts zulässig ist oder nicht.

Die IHO hatte im November 2016 Antrag auf Anerkennung als klagebefugte Umweltvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) gestellt und den entsprechenden Bescheid im Mai 2017 erhalten.

Jetzt solle mit den Rechtsanwälten der IHO das weitere Vorgehen, insbesondere auch die Frage, ob Rechtsmittel gegen den jetzt erfolgten Beschluss des VG beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt wird, besprochen werden, sagte Hahl.

Eine gute Erfolgschance sehe er im Hautsache-Verfahren gegen eine fehlerhafte Umweltverträglichkeits-Vorprüfung. Dazu müsse der Rechtsbehelf der IHO vom Februar 2017 möglicherweise erst „durchgeklagt“ werden.