Förderung der Dorfentwicklung Hessen
Anerkennungsverfahren zur Neuaufnahme der Förderschwerpunkte + + + Landrat ruft Kommunen zur Bewerbung aufBERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - âUnsere Dörfer als attraktiver Lebensraum fĂŒr alle Generationen sollen gestĂ€rkt werdenâ, betont Landrat Engelhardt.
Um lĂ€ndliche Gemeinden dabei zu unterstĂŒtzen, eine zukunftsfĂ€hige Dorfstruktur aufzubauen, unterstĂŒtzt das Förderprogramm âDorfentwicklungâ des Landes Hessen bereits seit ĂŒber 40 Jahren lĂ€ndliche Gemeinden.
Im Gebiet des Kreis BergstraĂe können alle Kommunen âöstlich der BundestraĂe 3â einen Antrag zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm stellen und sich fĂŒr 2023 bewerben.
Mit dem Förderprogramm haben insbesondere kleine Kommunen im lÀndlichen Raum die Chance, zusÀtzliche Fördergelder zu bekommen. Diese ermöglichen es, den besonderen Charakter der Orte zu bewahren und sie gleichzeitig an moderne Anforderungen anzupassen.
Das Bewerbungsverfahren fĂŒr die neue EU-Förderperiode ab 2023 wurde vereinfacht. Die Mindestanforderungen an das kommunale Entwicklungskonzept als Fördergrundlage wurden deutlich reduziert und lösen das bisherige âIKEKâ (integriertes kommunales Entwicklungskonzeptâ) ab.
Das neue Konzept wird im Vorfeld des Dorfentwicklungsprozesses erstellt und als Teil der Bewerbung eingereicht. Mit der Anerkennung erfolgt der direkte Start in die Förderphase.
Mit der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes können die Kommunen ein FachbĂŒro beauftragen und erhalten dafĂŒr eine Förderung im Rahmen der Dorfmoderation. AntrĂ€ge hierfĂŒr können ab sofort beim Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung gestellt werden.
Abgabefrist fĂŒr die Bewerbungen ist der 1. April 2023. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist fĂŒr September 2023 geplant.
âIm Jahr 2023 können im Landkreis BergstraĂe sogar zwei neue Förderschwerpunkte anerkannt werdenâ, so Landrat Engelhardt. Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich jĂ€hrlich nach der gewĂŒnschten Anzahl von Förderschwerpunkten und den zur VerfĂŒgung stehenden Fördermitteln.
In den nĂ€chsten Jahren stehen fĂŒr Hessen jĂ€hrlich durchschnittlich rund 32 Millionen Euro an Fördermitteln von EU, Bund und Land zur VerfĂŒgung.
Aktuell fördert das Land Hessen im Rahmen der Dorfentwicklung 99 Kommunen mit insgesamt 843 Ortsteilen. In der aktuellen, verlÀngerten, EU-Förderperiode (2014 bis 2022) wurden mit insgesamt 255 Millionen Euro 2.200 kommunale und beinahe 6.700 private Vorhaben gefördert.
Die Dorfentwicklung bietet sowohl den Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, fĂŒr Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie fĂŒr Sanierung, Umnutzung und Neubauten von GebĂ€uden in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten.
Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen GebĂ€udeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben, wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen, wie zum Beispiel DorflĂ€den oder DorfcafĂ©s sowie Dienstleistungen fĂŒr Beratung, Moderation und VorschlĂ€ge fĂŒr Innenentwicklungsprojekte.
DarĂŒber hinaus ist auch eine UnterstĂŒtzung von stĂ€dtebaulich vertrĂ€glichem Abriss von GebĂ€uden möglich. Der Landrat hat die StĂ€dte und Gemeinde, die in der Gebietskulisse âLĂ€ndlicher Raumâ liegen in einem Anschreiben ĂŒber den Start der Bewerbungsphase des Dorfentwicklungsprogramms informiert.
Interessierte StĂ€dte und Gemeinden können sich an den Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung des Kreises BergstraĂe wenden. Hier erhalten Sie bei Ernst Seeger unter 06250 â 15 5029 weitergehende Informationen zum Bewerbungsverfahren.