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Strafanzeige gegen Rolf Richter liegt der Staatsanwaltschaft vor

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt betätigte durch ihren Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, gegen den Bensheimer Bürgermeister Rolf Richter liege ihr - entgegen anderslautender Darstellung - eine Strafanzeige vor

BENSHEIM / DARMSTADT. - Am Donnerstagabend, 06. November, hatte der Bensheimer Bürgermeister Rolf Richter in einer persönlichen Erklärung zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung Stellung bezogen zu einem FACT-Bericht über eine gegen ihn gerichtete Strafanzeige (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).

Eine solche Strafanzeige gegen ihn liege der Behörde, Stand Donnerstag, 06. November, 14 Uhr, nicht vor, hatte Richter betont. FACT-Recherchen am heutigen Freitag ergaben jedoch, dass die betreffende Strafanzeige der Behörde bereits seit Dienstag vorlag, wie deren Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, bestätigte.

Erst am heutigen Freitag sei diese im Haus registriert worden, allerdings sei sie noch nicht erfasst und trage deshalb auch noch kein Aktenzeichen. Weshalb die Anzeige so lange hausintern unterwegs gewesen sei, wisse er nicht, sagte Hartmann auf Anfrage.

Der für die Strafverfolgung zuständige Staatsanwalt werde die Angelegenheit in der kommenden Woche prüfen und je nach Prüfungsergebnis ein Ermittlungsverfahren gegen Rolf Richter einleiten oder das Verfahren einstellen.