Mitgestaltungsauftrag ausgeschlagen - BI aber in der Sache nicht verstummt
BI Bensheimer Marktplatz: „Wo kein Wille, da auch kein Weg für Bürgerengagement“BENSHEIM. - Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Anfang Dezember 2022 eingereichten Eilantrag der Bürgerinitiative >Bensheimer Marktplatz Besser Beleben< (BMBB) jetzt bekanntlich abgelehnt.
Bei diesem Eilantrag ging es den Vertrauenspersonen mit ihren Nachbesserungswünschen bei der Auslobung zum städtebaulichen Ideenwettbewerb um den Versuch einer dringend gebotenen Qualitätssicherung.
Und an einem weiteren Punkt wollten die Vertrauenspersonen die Rechtmäßigkeit geklärt wissen, da sich diese Auslobung nicht auf den Abhilfebeschluss vom 01.12.2020 bezog, sondern auf einen nachträglichen, am 31.03.2022 gefassten Parlamentsbeschluss.
„Die BI wird gegen diesen Entscheid keine Rechtsmittel einlegen“, wie Gundula Bunge-Glenz und Theo Sartorius bekunden. „Wo kein Wille, da auch kein Weg für Bürgerengagement“, heißt es dazu in einer Presseerklärung der BI.
BI setzt auf kommunale Aufsichtsgremien
Die BI setze aktuell vielmehr auf den wichtigen Hinweis des Gerichts, die Rechtmäßigkeit der Auslobung durch die kommunalen Aufsichtsgremien überprüfen und die Durchführung durch diese überwachen zu lassen.
Entscheidender Punkt für die Ablehnung des Eilantrags war für die Verwaltungsrichter nach BI-Darstellung deren Bewertung des Abhilfebeschlusses des Bensheimer Stadtparlaments vom 01. 12. 2020. Dieser lautete: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren vom 03. Juli 2020 verlangten Maßnahmen.“
Das wurde vom Verwaltungsgericht ausschließlich auf die BI-Hauptforderung im Bürgerbegehren ausgelegt, anstatt eines zuvor beschlossenen Realisierungswettbewerbs mit einem eingeschossigen Gebäude vor der Kirche St. Georg, nunmehr einen städtebaulichen Ideenwettbewerb durchzuführen.
Begründung habe unverständlicherweise kein Gehör gefunden
Die im Bürgerbegehren aufgeführte Begründung des Anliegens, den Ideenwettbewerb auf der Basis des Bürgerbeteiligungsprozesses 2019 auszuführen, habe bei den VG-Richtern unverständlicherweise kein Gehör gefunden.
Im Schlussbericht des Bürgerbeteiligungsprozess sind die Optionen 0-, 1- und 2-geschossige Bebauung festgehalten. Diese fanden sich jedoch im Auslobungstext nicht wieder.
Selbst beim ursprünglich am 13.02.2020 gefassten Beschluss der Stadtverordneten hatten sich die Mandatsträger auf die Ergebnisse des Bürgerdialogs berufen, während die Stadtspitze damals daraus ohne Abwägung einen Realisierungswettbewerb mit einer einstöckigen Bebauung als angeblichen Bürgerwunsch ausgelobt hatte.
Bürgerdialog war für die Richter keine Basis, weil im Abhilfebeschluss nicht explizit benannt
Das Ergebnis des Bürgerdialogs war für die Richter jetzt deshalb keine Basis, weil dieses im Abhilfebeschluss des Stadtparlaments vom 01.12.2020 nicht explizit benannt und somit nach Auffassung des Gerichts auch nicht zwingend maßgeblich für die Auslobung des Ideenwettbewerbs sei.
Bei seiner Entscheidung hat sich der 3. Senat des Verwaltungsgerichts weitestgehend den Argumentationen der Stadtspitze angeschlossen, die darlegen, dass die Vertrauenspersonen mit dem Abhilfebeschluss alle Rechte verloren hätten, sich in den Gestaltungsprozess einzubringen.
Bezug nahmen die städtischen Vertreter bei ihrer juristischen Positionierung nahezu ausschließlich auf die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit, die keineswegs im Einklang steht mit der hessischen Gemeindeordnung. Auch das bewerten Gundula Bunge-Glenz und Theo Sartorius als äußerst fragwürdig.
Die BI-Vertrauenspersonen beurteilen diese Gerichtsentscheidung nicht zuletzt wegen der langen Vorgeschichte zum Marktplatz in Bensheim als nicht hilfreich.
Selbst das gesprochene Wort scheine in Bensheim nichts mehr zu bedeuten
„Auch die vom Gericht übernommenen weiteren Ausführungen der Stadtspitze, die Stadt könne ohne jede Bindungswirkung des Abhilfebeschlusses jederzeit einen neuen, anders lautenden Beschluss fassen, machen keinen Mut, sich in Hessen als Bürger politisch einzubringen.“
Selbst das gesprochene Wort scheine in Bensheim nichts mehr zu bedeuten. Denn der BI wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2020 mündlich der Auftrag erteilt, sich beim Ideenwettbewerb nicht zurückzulehnen, sondern sich aktiv in den Prozess einzubringen und diesen bis zum Schluss zu begleiten.
„Welchen Sinn hat da überhaupt das neu aufgelegte Format Bensheimer Weg gemacht, der Dialog und Austausch fördern sollte? Der für mehr Transparenz und Bürgernähe gedacht war und extra für den Ideenwettbewerb geschaffen wurde, wenn sich jetzt die Stadtspitze hinter juristischen Spitzfindigkeiten verstecken muss“, fragen die BI-Vertrauenspersonen.
Wahlversprechen „Klimawechsel“ werde erneut ad absurdem geführt und zur Worthülse
Damit werde auch das Wahlversprechen der Bürgermeisterin, „Klimawechsel“, erneut ad absurdem
geführt und zur Worthülse.
Die BI-Marktplatz füge sich dennoch dieser gerichtlichen Entscheidung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, „weil die BI nicht über die gleichen, offenbar unerschöpflichen zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen wie die Rathausspitze verfüge“.
Sie werde aber – wie vom Verwaltungsgericht aufgezeigt und bereits erwähnt – den Weg über die Kommunalaufsicht beschreiten und diese bitten, die Rechtskonformität der finalen Auslobung des Ideenwettbewerbs zu überprüfen.
„BI sieht Anliegen gescheitert mit der Stadtspitze in einen konstruktiven Dialog zu finden“
„Die BI sieht das Anliegen gescheitert, für die gute Sache >Marktplatz der Zukunft< mit der Stadtspitze in einen konstruktiven Dialog zu finden, bedankt sich bei all ihren Unterstützern und ist gespannt, wie bürgernah das Problem am Marktplatz gelöst wird.
Schlussendlich wünschen wir den vielen Bensheimern, die für den Ideenwettbewerb unterzeichnet haben, sich im Bürgerdialog kreativ einbrachten und auch einen Entwurf zur Belebung ohne ein Gebäude mit einem zukunftsweisenden und praktikablen Kulturkonzept von Klaus Peter Becker lieferten, doch noch den gebührenden Respekt von der Stadtspitze.“
„Irgendwann muss diese 'Ochsentour' auch ein Ende finden“
Insgesamt sieht die BI-BMBB nach der Ablehnung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht ihren Mitgestaltungsauftrag ausgeschlagen, werde aber in der Sache nicht verstummen.
Man habe sich seit über drei Jahren für einen Konsens mit der Stadtverwaltung eingesetzt. „Aber irgendwann muss diese 'Ochsentour' auch ein Ende finden“, wie Gundula Bunge-Glenz und Theo Sartorius abschließend betonen.