âWenig Interesse an der Offenlegung von âen familleâ ausgehandelten Vertragsklauselnâ
Der Bensheimer FWG-Stadtverordnete Dr. Rolf Tiemann rĂŒckt âirrefĂŒhrende Verdrehungen und Halbwahrheitenâ der CDU-Fraktion zurecht, âdie auch durch Wiederholungen keinen gröĂeren Wahrheitsgehalt bekommenâBENSHEIM. - Zum CDU-Statement âMarktplatz-Debatte nicht von vorn beginnenâ nimmt der Bensheimer Stadtverordnete Dr. Rolf Tiemann, Freie WĂ€hlergemeinschaft (FWG) Stellung und hĂ€lt fest:
âIn der Reaktion der CDU-Fraktion auf eine Pressemitteilung des GrĂŒnen-BĂŒrgermeisterkandidaten Manfred Kern habe ich die zweifelhafte Ehre, zweimal direkt genannt zu werden.â
Eigentlich sei es ihm âzu banal, auf die irrefĂŒhrenden Verdrehungen und Halbwahrheiten zu Anfragen und Stellungnahmen der FWG einzugehen, die auch durch Wiederholungen keinen gröĂeren Wahrheitsgehalt bekommenâ.
Da es aber bei der Neugestaltung des Marktplatzes um ein fĂŒr Bensheim zentrales und Millionen Euro teures Projekt gehe, sei eine Klarstellung erforderlich. Die CDU behauptet: âDer Magistrat habe die Fragen der FWG bezĂŒglich potenzieller EntschĂ€digungen des Cafe Extrablattes beantwortetâ.
Richtig sei vielmehr: âDer Magistrat hat aufgelistet welche Schadenspositionen zu berĂŒcksichtigen wĂ€ren. Nicht beantwortet wurde jedoch die wichtigere Frage nach der möglichen Schadenshöhe, die laut Stadtrat Oyan âbekannt und verkraftbarâ sei. Was immer man unter >verkraftbar< verstehen mag.
Richtig ist weiterhin, dass ich in einem offenen Brief den GeschĂ€ftsfĂŒhrer der MEGB um Auskunft zu den Fragen gebeten habe. Falsch ist, dass der GeschĂ€ftsfĂŒhrer eine Beantwortung im Beirat der MEGB angeboten habe.
Vom GeschĂ€ftsfĂŒhrer kam ĂŒberhaupt keine Reaktion. Stattdessen gab es auf mein DrĂ€ngen ein Telefonat mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der MEGB, Stadtrat Adil Oyan.
Im Anschluss daran erfolgte eine Einladung zur Beiratssitzung durch den Vorsitzenden des Beirates, Tobias Heinz. Ebenfalls richtig ist, dass ich die Teilnahme an der Beiratssitzung abgelehnt habe.
Falsch ist jedoch der vermittelte Eindruck, ich hĂ€tte dort konkrete Antworten auf meine Fragen bekommen. In der Stellungnahme vom 01. April (siehe FACT-Beitrag unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews) ist der Sachverhalt ausfĂŒhrlich erlĂ€utert.â
Die bestehende Regel >zu rein internen VorgĂ€ngen der MEGB bestehe kein Auskunftsrecht< sei auf Schadensersatzforderungen, die Einfluss auf den stĂ€dtischen Haushalt haben könnten, nicht anwendbar. Dies gehe in Analogie aus dem GieĂener Urteil hervor und sei der FWG auch fĂŒr den konkreten Fall juristisch bestĂ€tigt.
âDaher hat die FWG am 15.03.2020 eine erneute Anfrage an den Magistrat gestellt, deren Beantwortung bisher nicht erfolgt ist. AufklĂ€rungsbedarf besteht also nach wie vor, wobei am AufklĂ€rungswillen gezweifelt werden darf.â
Umso erfreulicher sei es, dass die ehemaligen CDU-KoalitionĂ€re GLB und BfB ânach dem Motto >besser spĂ€t als nie< jetzt auch öffentlich Auskunft und Transparenz einfordernâ.
Die GLB habe dazu am 16. April eine Anfrage zur nÀchsten Stadtverordnetenversammlung gestellt, die wesentliche Teile der FWG Anfragen beinhaltend wiederhole.
âMir ist es unerklĂ€rlich, dass eine erhebliche Anzahl der Stadtverordneten so wenig Interesse an der Offenlegung von gewissermaĂen âen familleâ ausgehandelten Vertragsklauseln hat, deren Konsequenzen fĂŒr die Stadt von groĂer Bedeutung sind.
Nach meinem VerstĂ€ndnis ist dadurch eine sachgerechte AusĂŒbung unserer Kontrollfunktion nicht gegebenâ, betont Dr. Tiemann abschlieĂend.