Böllerverbot an Silvester: Regeln für den Jahreswechsel
BENSHEIM. - Bund und Länder haben sich auch für den Jahreswechsel 2021/2022 wieder auf ein generelles Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester geeinigt. An publikumsträchtigen Plätzen sind zudem Feuerwerke nicht gestattet. Eine Ansammlung von vielen Menschen soll damit vermieden werden.
In der Bensheimer Innenstadt besteht aufgrund von Lärmbeeinträchtigungen und Unfällen, aber auch wegen des Brandschutzes auch in diesem Jahr ein geltendes Feuerwerksverbot.
So ist laut der Sprengstoffverordnung das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern verboten. Die Stadt Bensheim weist auch in diesem Jahr auf das Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum hin.