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Coronavirus im Kreis Bergstraße, Stand Montag, 05. Oktober

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Der Kreis Bergstraße informiert tagesaktuell über Corona-Infizierte im Kreis.

Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlung im Kreis:

Im Kreis Bergstraße gibt es vier neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle.

Einer dieser Infektionsfälle steht im Zusammenhang mit der Friedrich-Fröbel-Schule in Viernheim. Für die jeweiligen engen Kontaktpersonen wird wie üblich Quarantäne angeordnet. Außerdem veranlasst das Gesundheitsamt Testungen von rund 25 Personen.

Ein anderer Fall steht im Zusammenhang mit einer Kindestageseinrichtung in Viernheim. Auch hier wird für die jeweiligen engen Kontaktpersonen Quarantäne angeordnet. Außerdem veranlasst das Gesundheitsamt Testungen von rund 85 Kontaktpersonen.

Für zwei bereits bekannte Infektionsfälle, die in Verbindung mit der Geschwister-Scholl-Schule stehen, wird für die jeweiligen engen Kontaktpersonen ebenfalls wie üblich Quarantäne angeordnet. In diesem Kontext ist zudem eine Testung von rund 30 Personen auf SARS-CoV-2 vorgesehen.

Insgesamt sind 669 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt 588 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile als genesen gelten.

Zudem hat es drei Todesfälle gegeben. Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 78 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Derzeit befinden sich zwei Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit 14 Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand Montag, 05. Oktober, 18 Uhr:

Kommune

Fälle bis gestern

neu heute

Gesamt-zahl Infizierte

darunter: bereits genesene Infizierte

Abtsteinach

3


3

3

Bensheim

77


77

52

Biblis

12


12

12

Birkenau

28


28

24

Bürstadt*

47*


47

39

Einhausen

17


17

15

Fürth

22


22

21

Gorxheimertal

22


22

22

Grasellenbach

11


11

11

Groß-Rohrheim

7


7

6

Heppenheim

56


56

48

Hirschhorn

9


9

9

Lampertheim

121


121

115

Lautertal

11


11

10

Lindenfels

2


2

2

Lorsch

22


22

18

Mörlenbach

25


25

21

Neckarsteinach

15


15

15

Rimbach

11


11

10

Viernheim

109

3

112

103

Wald-Michelbach

19

1

20

16

Zwingenberg

19


19

16

Kreis Bergstraße insgesamt

665

4

669

588

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich unter häusliche Quarantäne gestellt.

*Der am Freitag, 02. Oktober, für Bürstadt gemeldete Covid19-Fall hält sich nicht dauerhaft im Kreis Bergstraße auf. Der Fall wurde deshalb an das zuständige Gesundheitsamt in Baden-Württemberg übergeben. Die Zahl der Infektionsfälle für Bürstadt wurde entsprechend um den Wert eins nach unten korrigiert.

Kumulierter 7-Tage-Wert

Im Kreis Bergstraße gab es 33 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit derzeit eine Inzidenz von 12,20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Zum Hintergrund: Um die öffentlichen Gesundheitssysteme nicht zu überfordern, haben sich Bund und Länder am Mittwoch, 6. Mai, auf einen Grenzwert bezüglich der Zahl der Neuinfektionen verständigt.

Sollten in einem Landkreis kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten.

Der Kreis Bergstraße hat 270.489 Einwohner, deshalb liegt der Grenzwert für den Kreis Bergstraße bei 135 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage.

Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht zudem ein gestuftes Vorgehen zur Bekämpfung der Pandemie vor.

So werden bereits erste gezielte lokale Maßnahmen zur Eindämmung des Virus (z.B. ein erweitertes Meldewesen und andere bedarfsgerechte, an die jeweilige Situation angepasste Maßnahmen) von Städten und Kreisen verordnet, wenn diese eine Inzidenz von 20 überschreiten.