SGO: „Nur eine komplett neue 3. Offenlage mit Bürgerbeteiligung akzeptabel“
Schutzgemeinschaft Odenwald rügt den vorliegenden RP-Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien im Regionalplan SüdhessenODENWALD. - Basierend auf der aktuellen Entwicklung der Entwurfsplanung Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen (TPEE) fordert die Schutzgemeinschaft Odenwald (SGO), Sammelorganisation der Bürgerinitiativen gegen Windkraft im Odenwald, die Planungsverantwortlichen auf, per Beschluss der Regionalversammlung Südhessen eine erneute Offenlage des TPEE zu beschließen und durchzuführen.
Die SGO weist „auf Grund der nach wie vor vorhandenen gravierenden Fehler der Planungsbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt darauf hin“, dass aktuell ein Beschluss der Regionalversammlung nicht zu vertreten sei.
So werde mit falschen Parametern der Windkraftanlagenhöhen geplant, „die sowohl irreführende Abstandsflächen und falsche Sichtbarkeitsanalysen generieren“.
Die in der behördlichen Planung angesetzten 200m Anlagengesamthöhe sei mittlerweile längst nicht mehr zutreffend.
„Die in Südhessen in Zukunft beantragten Windkraftanlagen (WKA) werden auf Grund der relativ schwachen Windverhältnisse und der damit einhergehenden Unwirtschaftlichkeit Gesamthöhen von 280-300m betragen (aktueller Stand der Technik und vorhandene Vertragsabschlüsse).“
Außerdem seien die Flächen mit ihren Grenzen nicht exakt definiert. So bliebe unklar, ob die drehenden, zwischen 80-100m langen Rotorblätter über die Plan-Fläche hinausragen dürften.
Für die Planung lege die SGO Wert auf den Bestimmtheitsgrundsatz. Der in der Windkraftplanung bisher vernachlässigte Fokus auf unseren Trinkwasserschutz müsse gerade in den mit Windvorranggebieten beplanten Waldarealen der Höhenlagen wesentlich stärker gewürdigt werden.
So müsse in Gebieten mit Kluftgrundwasserleitern (z.B. Buntsandstein) für Wasserschutzgebiete der engeren Schutzzone (WSG II) realistisch größere Sicherheitszonen angesetzt werden (sog. 50 Tage Linie).
Im aktuellen TPEE Entwurf, der explizit einen größeren Planungsraum betrifft, fehle die kumulative Betrachtung der Auswirkungen der Windkraftplanungen in Bezug auf die Belange des Arten- und Naturschutzes.
Eine Offenlage nur für in einem weiteren Planentwurf geänderten Flächen (sog. Weißflächen) sei nicht zielführend und erfülle nicht die dem § 6 Abs.4 Satz 2 HLPG zugrundeliegenden Anforderungen.
Denn viele nach wie vor nachweisbare Fehler bezögen sich in der Gesamtplanung nicht nur auf die geänderten Flächen, sondern auf die gesamte Planung, also alle Vorrangflächen. Deshalb sei nur eine komplett neue 3. Offenlage mit Bürgerbeteiligung akzeptabel.