Polizei untersagt Weiterfahrt in Bensheim: Auto mit zahlreichen Mängeln
Kleinlaster deutlich zu schwer beladenBENSHEIM. - Am Donnerstag, 08. Dezember, führten Kräfte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen Kontrollen durch.
Gegen 13.45 Uhr fiel den Beamten hierbei ein 24 Jahre alter Autofahrer in der Wormser Straße in Bensheim auf, dessen Fahrzeug offensichtlich technisch verändert war. Beim TÜV wurden anschließend diverse Mängel und nicht konforme Umbauten festgestellt.
Das serienmäßige Fahrwerk war gegen ein Luftfahrwerk getauscht worden, in Verbindung mit geänderten Domlagern zur Sturzverstellung, wobei sich der Sturz außerhalb der vorgesehen Werte befand. Der montierte Sport-Endschalldämpfer war ausgeräumt, der Katalysator entfernt.
Dies führte zu einem veränderten Abgas und Geräuschverhalten. Die vorderen Seitenscheiben waren unzulässig dunkel foliert worden und das serienmäßige Lenkrad war gegen ein Sportlenkrad getauscht. Unzulässiger Weise war dabei auch der Airbag entfernt worden.
Dies führt im Falle eines Unfalls zu einer erheblichen Eigengefährdung des Fahrers. Die serienmäßige Bremsanlage war ebenfalls umgebaut worden. Ein Nachweis für den fachgerechten Umbau konnte aber nicht vorgelegt werden.
Aufgrund der zahlreichen Modifikationen war die Betriebserlaubnis erloschen. Durch die Ordnungshüter wurde die Weiterfahrt untersagt. Auf den Mann kommt nun ein Bußgeld zu.
Aufgrund des entfernten Katalysators wird zudem geprüft, ob ein Verstoß gegen das Kraftfahrsteuergesetz vorliegen könnte, weil die eingetragene Abgasnorm in den Fahrzeugpapieren nun nicht mehr den Tatsachen entspricht.
Ebenfalls unrühmlich fiel den Verkehrspolizisten im dortigen Bereich der Fahrer eines Kleinlasters auf, weil er die zulässige Anhängelast seines Fahrzeugs um mehr als 30 Prozent überschritten hatte.
Das Zugfahrzeug wies eine Anhängelast von maximal 2.000 Kilogramm auf. Der 37-jährige Fahrer zog jedoch einen größeren Anhänger, welcher mit einem Bagger zum Garten/Landschaftsbau beladen war. Das Gesamtgewicht betrug 2.645 Kilogramm.
Aufgrund der Überladung und der nicht ausreichenden Sicherung des Baggers wurde auch hier die Weiterfahrt untersagt. Auf den Fahrer kommen nun ein Bußgeld von mindestens 380 Euro sowie Punkte in Flensburg zu.