DGB: „Verschiebung der Besoldungserhöhung für Beamte nicht hinnehmbar“
BENSHEIM. - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Bensheim beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit der von der hessischen Landesregierung angekündigten Verschiebung der zweiten Stufe der Besoldungserhöhung für Beamte um 4 Monate von August 2025 auf Dezember 2025.
Dazu muss das erst im Juli vom Landtag beschlossene Gesetz zur Besoldungsanpassung rückwirkend geändert werden. Die Stellvertretende DGB-Ortsverbandsvorsitzende Vanessa Lange merkt dazu an: „Seit bereits 11 Jahren verstößt das Land Hessen bei der Besoldung seiner Beamten gegen die Verfassung.
Nun auch noch ein bereits im Juli beschlossenes Gesetz rückwirkend ändern zu wollen, um unsoziale Wahlversprechen wie das Hessengeld umzusetzen bedeutet einen massiven Wortbruch seitens der Landesregierung.“
Darüber hinaus habe die Regierung genug Geld für zwei neuen Ministerien. Vanessa Lange betont: „Das Verhältnis von Beamten zum Staat ist geprägt durch Treue und Vertrauen, aufgrund des Streikverbots müssten Beamte auf angemessene Besoldung und Fürsorgepflicht des Dienstherrn vertrauen können.
Von Vertrauenswürdigkeit kann bei dieser Regierung jedoch nicht mehr gesprochen werden, wenn sich diese weder an ihre eigens erlassenen Gesetze noch an die Verfassung hält.“
Es sei für sie fraglich, ob die Verschiebung um 4 Monate das letzte Wort sei oder ob bei einer zu erwartenden noch wesentlich kritischeren Haushaltslage im nächsten Jahr die zweite Stufe der Besoldungserhöhung immer weiter hinausgezögert wird.
Lange betont weiter: „Das Land Hessen liegt im Ranking der Bundesländer sowohl in Bezug auf Arbeitszeit als auch in Bezug auf Vergütung auf den letzten Plätzen.“
Durch Überlastung, Überstunden und nicht verfassungskonforme Besoldung wechselten viele Beamte bereits das Bundesland: „Die Konsequenzen dieser Entwicklungen werden alle Bürger zu spüren bekommen, wenn der bereits bestehende Personalmangel u.a. bei Polizei, Feuerwehr und im Bildungssektor sich noch weiter ausweitet.“
DGB-Regionssekretär Horst Raupp (Darmstadt) unterstreicht: „Die Ankündigung der Minister erinnert an die unseligen Sparmaßnahmen früherer Landesregierungen. Ein Sonderopfer für die hessischen Beamten im Namen der Schuldenbremse darf es nicht geben. Wertschätzung sieht anders aus.“
Die Landesregierung habe die Pflicht, die Beamten im Polizeidienst, an den Schulen, in den öffentlichen Verwaltungen und im Forstdienst verfassungskonform zu besolden.
„Die von den Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst erzielten Tarifergebnisse müssen zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten übertragen werden. Eine Besoldung nach Kassenlage ist nicht verfassungskonform, nicht hinnehmbar und fordert die gewerkschaftliche Gegenwehr heraus.“
Statt neue Sparhaushalte zu beschließen, fordert der DGB das Land Hessen auf, sich für die Wiedereinführung der Vermögensteuer und für eine grundlegende Reform der Schuldenbremse einsetzen.