NEWS

Neue Verhandlung zum Fall des gesprengten Hauses in Birkenau

Ein Bild der Verwüstung bot sich den Einsatzkräften nach der Explosion ...

... in dem Wohnhaus des damals 59-jährigen Eigentümers im Birkenauer ...

... Ortsteil Löhrbach am Freitag, 22. März 2019. Archivfotos: er

Nicht alle Umstände seien ausreichend geprüft: Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Darmstadt vom November 2019 gegen den Hausbesitzer auf

KARLSRUHE / BIRKENAU / DARMSTADT. - Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom November 2019 gegen einen Hausbesitzer aus Birkenau (Südhessen), der sein Wohnhaus gesprengt hatte, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aufgehoben.

Der Fall muss nun neu verhandelt werden. Das entschied der BGH in einem am heutigen Dienstag, 29. Dezember, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 StR 159/20).

Der zuständige zweite Strafsenat sah das vor Jahresfrist vom Landgericht Darmstadt gesprochene Urteil nicht ausreichend dahingehend geprüft, ob der Angeklagte wegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung überhaupt schuldfähig war.

Der Mann hatte am 22. März 2019 sein Wohnhaus mittels Propangas gesprengt (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).

Bei der Explosion war das Gebäude total zerstört, sowie Nachbarhäuser teils stark beschädigt worden.

Der stark verschuldete Angeklagte wollte damals sein Haus vor der am gleichen Tag anberaumten Zwangsversteigerung zerstören.