Windpark Greiner Eck: Zwei ĂlunfĂ€lle mit Baufahrzeugen im Natur- und Wasserschutzgebiet

Die Bauarbeiten am Windpark Greiner Eck, hier eine Probebohrung, sind in vollem Gange und haben in dieser Woche mit zwei ĂlunfĂ€llen fĂŒr Aufsehen gesorgt.
NECKARSTEINACH / HIRSCHHORN. - Der gerade entstehende umstrittene Windpark >Greiner Eck< sorgt weiter fĂŒr Furore: Zu Wochenbeginn gab es dort am Montag, 20. Februar, und Dienstag, 21. Februar, zwei ĂlunfĂ€lle, wobei am Dienstag â4.000 bis 5.000 Liter eines Ăl-Wassergemischs im Erdreich versickertenâ, wie ein Augenzeuge berichtet.
âIn dem sensiblen Natur- und Wasserschutzgebiet kommt dies einer Umweltkatastrophe gleichâ, sagt Peter Geisinger, Vorsitzender von >Vernunftkraft Odenwald e.V.<, der gemeinsam mit mehreren Mitstreitern jetzt hauptsĂ€chlich die nicht wahrgenommene Informationspflicht der Behörden anprangert.
Feuerwehr deicht Ăl-Wassergemisch ein
In der Tat gab es zum zweiten, am Dienstag erfolgten, nicht unerheblichen âBetriebsunfallâ in diesem Schutzgebiet zunĂ€chst keinerlei offizielle Informationen. FACT-Recherchen zufolge habe am Dienstag gemÀà Augenzeugenbericht an einem der vor Ort eingesetzten Fahrzeuge ein geplatzter Hydraulikschlauch âeinige Liter Ăl freigesetzt, das mit reichlich Regenwasser vermischt, talwĂ€rts strömteâ.
Die alarmierten Freiwilligen Feuerwehren der beiden Neckarsteinacher Stadtteile Grein und Darsberg hĂ€tten versucht, die Trinkwasser gefĂ€hrdenden Ströme einzudeichen, âohne allerdings verhindern zu können, dass die fĂŒr die Trinkwasserversorgung von immerhin fĂŒnf umliegenden StĂ€dten und Gemeinden gefĂ€hrliche FlĂŒssigkeit das Erdreich durchdrĂ€ngteâ.
Auch hinzugezogene Spezialisten der Heddesheimer Firma Biotec-Umweltservice GmbH hĂ€tten âzunĂ€chst keinen Rat gewusst, wie das Eindringen des Ăl-Wassergemischs in das Erdreich verhindert werden könnteâ, berichtet der Augenzeuge.
BĂŒrgermeister Herold Pfeifer relativiert
Deutlich anders dagegen die Darstellung des Neckarsteinacher BĂŒrgermeisters Herold Pfeifer, der auf FACT-Nachfrage berichtet, es sei bereits am Montag zu einem Ălunfall âauf dem befestigten Weg zum Windparkâ gekommen. Da sei der Fahrer eines Baustellenfahrzeugs mit seinem LKW etwas vom Weg abgekommen, wobei die Ălwanne des Wagens aufgerissen wurde. Austretendes Ăl habe sich auf dem weiteren Fahrweg bis zum Ziel am Windpark in geringer Menge verteilt.
Diese Verunreinigung habe der Vorarbeiter des Bautrupps mittels eines Baggers abtragen und aufnehmen sowie in einem Container deponieren lassen. Der Container selbst sei auf befestigtem Grund abgestellt, der mittels einer Spezialfolie gegen Verunreinigung des Erdreichs gesichert sei.
Bereits einen Tag spĂ€ter, am Dienstag, sei aus einem geplatzten Hydraulikschlauch eines Muldenkippers, der den Container abholen wollte, âebenfalls auf befestigtem Grund etwa ein halber Liter Ăl aus dem defekten Schlauch ausgetretenâ. Auch hier habe der Vorarbeiter âumsichtig reagiertâ und die Feuerwehren aus Grein und Darsberg alarmiert. Diese hĂ€tten âeinen Ministausee mittels Lehm gebaut, um das mit Regenwasser vermischte Ăl einzudeichenâ.
âDie Fachfirma hat noch am spĂ€teren Dienstagabend den dĂŒnnen Ălfilm auf dem Wasser des von der Feuerwehr angelegten Ministausees abgesaugt und entsorgtâ, wie Herold Pfeifer berichtet. Das eingedeichte Wasser selbst sei einen Tag spĂ€ter, am Mittwoch, abgepumpt und entsorgt worden.
Untere Wasserschutzbehörde blockt Informationen
Nachfragen der FACT-Redaktion bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt des Kreises BergstraĂe in Heppenheim zu diesen Ereignissen wurden zunĂ€chst geblockt. Die Pressestelle beim Landratsamt bestĂ€tigte schlieĂlich am heutigen Nachmittag die VorfĂ€lle ohne nĂ€here Einzelheiten zum Ereignis vom Dienstag bekannt zu geben.
Pressesprecherin Christin Asel teilte nach RĂŒcksprache mit Landrat Christian Engelhardt mit: âAuf einer Zufahrtsstrecke zum Windpark Greiner Eck ist es zu einer BeschĂ€digung eines Kurierfahrzeuges gekommen, in Folge derer Motoröl ausgetreten ist.
Unter Zuhilfenahme eines vor Ort befindlichen Baggers konnte verunreinigtes Schottermaterial direkt aufgenommen werden und in einem Container zur Entsorgung bereitgestellt werden. Das Gesundheitsamt und die Untere Wasserbehörde wurden ĂŒber den Vorfall informiert.
Da der Ălaustritt auf einer verdichteten Fahrbahndecke erfolgte und das kontaminierte Material unmittelbar aufgenommen werden konnte, ist nicht von einer nachhaltigen SchĂ€digung des Bodens bzw. des Grundwassers auszugehen.â Das Unternehmen sei verpflichtet die Behörden ĂŒber die ordnungsgemĂ€Ăe Entsorgung in Kenntnis zu setzen.
âDer Unteren Wasserbehörde wurde zwischenzeitlich ein weiterer Vorfall von ausgetretenem Ăl am Greiner Eck gemeldet. Zum aktuellen Zeitpunkt können dazu noch keine Informationen herausgegeben werdenâ, heiĂt es jedoch zum Ălunfall vom vergangenen Dienstag.
Polizeisprecherin: âFachkommissariat prĂŒft die Strafbarkeit des Vorfallsâ
Auskunftsfreudiger zeigte sich hingegen dazu die Pressesprecherin der Polizeidirektion SĂŒdhessen in Darmstadt, Christiane Kobus. Sie berichtete von âausgelaufenem Ăl, das aufgefangen wurde, aber wohl auch das Erdreich kontaminiertâ habe.
Es werde derzeit geprĂŒft, âwieviel Erdreich abgetragen werden mussâ. Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt des Kreises Bergstrasse in Heppenheim sei mit der KlĂ€rung vor Ort beauftragt. âUnser Fachkommissariat prĂŒft derzeit die Strafbarkeit des Vorfallsâ, sagte die Pressesprecherin.
Anwalt der BĂŒrgerinitiative erstattet Strafanzeige
Zwischenzeitlich hat der Anwalt der BĂŒrgerinitiative Greiner Eck e.V., Dr. Stefan Glatzl (Bensheim), Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt wegen einer Straftat nach § 324a (*) Strafgesetzbuch und die VorfĂ€lle auch beim RegierungsprĂ€sidium Darmstadt als der zustĂ€ndigen bauĂŒberwachenden Behörde beim Windpark Greiner Eck angezeigt.
* INFO zu § 324a Strafgesetzbuch (StGB):
Bodenverunreinigung
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen lĂ€Ăt oder freisetzt und diesen dadurch
- 1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein GewÀsser zu schÀdigen, oder
- 2. in bedeutendem Umfang
verunreinigt oder sonst nachteilig verĂ€ndert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der TÀter fahrlÀssig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.