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Windpark Greiner Eck: Zwei ÖlunfĂ€lle mit Baufahrzeugen im Natur- und Wasserschutzgebiet

Die Bauarbeiten am Windpark Greiner Eck, hier eine Probebohrung, sind in vollem Gange und haben in dieser Woche mit zwei ÖlunfĂ€llen fĂŒr Aufsehen gesorgt.

Aktuelle VorfÀlle an der Baustelle des Windparks >Greiner Eck< werden unterschiedlich dargestellt und teilweise auch verschwiegen: Strafanzeige wegen Umweltvergehen erstattet

NECKARSTEINACH / HIRSCHHORN. - Der gerade entstehende umstrittene Windpark >Greiner Eck< sorgt weiter fĂŒr Furore: Zu Wochenbeginn gab es dort am Montag, 20. Februar, und Dienstag, 21. Februar, zwei ÖlunfĂ€lle, wobei am Dienstag „4.000 bis 5.000 Liter eines Öl-Wassergemischs im Erdreich versickerten“, wie ein Augenzeuge berichtet.

„In dem sensiblen Natur- und Wasserschutzgebiet kommt dies einer Umweltkatastrophe gleich“, sagt Peter Geisinger, Vorsitzender von >Vernunftkraft Odenwald e.V.<, der gemeinsam mit mehreren Mitstreitern jetzt hauptsĂ€chlich die nicht wahrgenommene Informationspflicht der Behörden anprangert.

Feuerwehr deicht Öl-Wassergemisch ein

In der Tat gab es zum zweiten, am Dienstag erfolgten, nicht unerheblichen „Betriebsunfall“ in diesem Schutzgebiet zunĂ€chst keinerlei offizielle Informationen. FACT-Recherchen zufolge habe am Dienstag gemĂ€ĂŸ Augenzeugenbericht an einem der vor Ort eingesetzten Fahrzeuge ein geplatzter Hydraulikschlauch „einige Liter Öl freigesetzt, das mit reichlich Regenwasser vermischt, talwĂ€rts strömte“.

Die alarmierten Freiwilligen Feuerwehren der beiden Neckarsteinacher Stadtteile Grein und Darsberg hĂ€tten versucht, die Trinkwasser gefĂ€hrdenden Ströme einzudeichen, „ohne allerdings verhindern zu können, dass die fĂŒr die Trinkwasserversorgung von immerhin fĂŒnf umliegenden StĂ€dten und Gemeinden gefĂ€hrliche FlĂŒssigkeit das Erdreich durchdrĂ€ngte“.

Auch hinzugezogene Spezialisten der Heddesheimer Firma Biotec-Umweltservice GmbH hĂ€tten „zunĂ€chst keinen Rat gewusst, wie das Eindringen des Öl-Wassergemischs in das Erdreich verhindert werden könnte“, berichtet der Augenzeuge.

BĂŒrgermeister Herold Pfeifer relativiert

Deutlich anders dagegen die Darstellung des Neckarsteinacher BĂŒrgermeisters Herold Pfeifer, der auf FACT-Nachfrage berichtet, es sei bereits am Montag zu einem Ölunfall „auf dem befestigten Weg zum Windpark“ gekommen. Da sei der Fahrer eines Baustellenfahrzeugs mit seinem LKW etwas vom Weg abgekommen, wobei die Ölwanne des Wagens aufgerissen wurde. Austretendes Öl habe sich auf dem weiteren Fahrweg bis zum Ziel am Windpark in geringer Menge verteilt.

Diese Verunreinigung habe der Vorarbeiter des Bautrupps mittels eines Baggers abtragen und aufnehmen sowie in einem Container deponieren lassen. Der Container selbst sei auf befestigtem Grund abgestellt, der mittels einer Spezialfolie gegen Verunreinigung des Erdreichs gesichert sei.

Bereits einen Tag spĂ€ter, am Dienstag, sei aus einem geplatzten Hydraulikschlauch eines Muldenkippers, der den Container abholen wollte, „ebenfalls auf befestigtem Grund etwa ein halber Liter Öl aus dem defekten Schlauch ausgetreten“. Auch hier habe der Vorarbeiter „umsichtig reagiert“ und die Feuerwehren aus Grein und Darsberg alarmiert. Diese hĂ€tten „einen Ministausee mittels Lehm gebaut, um das mit Regenwasser vermischte Öl einzudeichen“.

„Die Fachfirma hat noch am spĂ€teren Dienstagabend den dĂŒnnen Ölfilm auf dem Wasser des von der Feuerwehr angelegten Ministausees abgesaugt und entsorgt“, wie Herold Pfeifer berichtet. Das eingedeichte Wasser selbst sei einen Tag spĂ€ter, am Mittwoch, abgepumpt und entsorgt worden.

Untere Wasserschutzbehörde blockt Informationen

Nachfragen der FACT-Redaktion bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt des Kreises Bergstraße in Heppenheim zu diesen Ereignissen wurden zunĂ€chst geblockt. Die Pressestelle beim Landratsamt bestĂ€tigte schließlich am heutigen Nachmittag die VorfĂ€lle ohne nĂ€here Einzelheiten zum Ereignis vom Dienstag bekannt zu geben.

Pressesprecherin Christin Asel teilte nach RĂŒcksprache mit Landrat Christian Engelhardt mit: „Auf einer Zufahrtsstrecke zum Windpark Greiner Eck ist es zu einer BeschĂ€digung eines Kurierfahrzeuges gekommen, in Folge derer Motoröl ausgetreten ist.

Unter Zuhilfenahme eines vor Ort befindlichen Baggers konnte verunreinigtes Schottermaterial direkt aufgenommen werden und in einem Container zur Entsorgung bereitgestellt werden. Das Gesundheitsamt und die Untere Wasserbehörde wurden ĂŒber den Vorfall informiert.

Da der Ölaustritt auf einer verdichteten Fahrbahndecke erfolgte und das kontaminierte Material unmittelbar aufgenommen werden konnte, ist nicht von einer nachhaltigen SchĂ€digung des Bodens bzw. des Grundwassers auszugehen.“ Das Unternehmen sei verpflichtet die Behörden ĂŒber die ordnungsgemĂ€ĂŸe Entsorgung in Kenntnis zu setzen.

„Der Unteren Wasserbehörde wurde zwischenzeitlich ein weiterer Vorfall von ausgetretenem Öl am Greiner Eck gemeldet. Zum aktuellen Zeitpunkt können dazu noch keine Informationen herausgegeben werden“, heißt es jedoch zum Ölunfall vom vergangenen Dienstag.

Polizeisprecherin: „Fachkommissariat prĂŒft die Strafbarkeit des Vorfalls“

Auskunftsfreudiger zeigte sich hingegen dazu die Pressesprecherin der Polizeidirektion SĂŒdhessen in Darmstadt, Christiane Kobus. Sie berichtete von „ausgelaufenem Öl, das aufgefangen wurde, aber wohl auch das Erdreich kontaminiert“ habe.

Es werde derzeit geprĂŒft, „wieviel Erdreich abgetragen werden muss“. Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt des Kreises Bergstrasse in Heppenheim sei mit der KlĂ€rung vor Ort beauftragt. „Unser Fachkommissariat prĂŒft derzeit die Strafbarkeit des Vorfalls“, sagte die Pressesprecherin.

Anwalt der BĂŒrgerinitiative erstattet Strafanzeige

Zwischenzeitlich hat der Anwalt der BĂŒrgerinitiative Greiner Eck e.V., Dr. Stefan Glatzl (Bensheim), Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt wegen einer Straftat nach § 324a (*) Strafgesetzbuch und die VorfĂ€lle auch beim RegierungsprĂ€sidium Darmstadt als der zustĂ€ndigen bauĂŒberwachenden Behörde beim Windpark Greiner Eck angezeigt.

 

* INFO zu § 324a Strafgesetzbuch (StGB):

Bodenverunreinigung

(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen lĂ€ĂŸt oder freisetzt und diesen dadurch

1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein GewÀsser zu schÀdigen, oder
2. in bedeutendem Umfang

verunreinigt oder sonst nachteilig verĂ€ndert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der TÀter fahrlÀssig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.