Nur zwei von zwölf kontrollierten ÖPNV-Bussen waren ohne Mängel
Kontrollen des ÖPNV in Bensheim: Ordnungshüter stellen verschiedene Verstöße festBENSHEIM. - Am Montag, 16. Dezember, führten Kontrollkräfte der Verkehrsinspektion zusammen mit dem Kreisausschuss Bergstraße am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Bensheim eine Kontrolle des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch.
Im Zeitraum von 10 bis 14 Uhr wurden insgesamt zwölf Kraftomnibusse (KOM) einschließlich ihrer Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei waren leider nur bei zwei KOM keinerlei Beanstandungen zu verzeichnen.
Das Augenmerk lag insbesondere auf der Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeuge. Neben kleineren technischen Mängeln wie beispielsweise einzelnen defekten lichttechnischen Einrichtungen mussten jedoch zwei KOM ihre Linienfahrt beenden und unverzüglich eine Werkstatt aufsuchen.
Einer der beiden KOM verlor Betriebsflüssigkeiten, sodass sich bereits kurz nach Kontrollbeginn Pfützen zweier Stoffe unterhalb des Motors bildeten. Weiterhin war eine Begrenzungsleuchte abgerissen, die Schutzklappe der Anhängevorrichtung fehlte und der Motorklappenschutzschalter war ohne Funktion.
Bei dem anderen KOM war etwas im System der Antriebsachse undicht, wodurch sich bereits Öl in einer Felge sammelte. Aufgrund der Gegebenheiten der Kontrollörtlichkeit konnte vor Ort nicht untersucht werden, ob auch Öl auf die Bremsscheibe geraten ist.
Beim Fahrer eines entsandten Ersatzbusses wurde festgestellt, dass seine Fahrerlaubnis der Klasse D seit August 2023 nicht mehr gültig war. Er wird sich nun in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
In Bezug auf die zusätzlichen Ausrüstungsvorschriften, die bei einem KOM gelten, bemängelten die Ordnungshüter zwei fehlende Nothämmer, zwei nicht vorhandene Unterlegkeile und ein nicht mitgeführter Vierkantschlüssel für das verschlossene Fach zum Erste-Hilfe-Material.
Zwei Busfahrer verstießen gegen die Vorschriften des Bundesnichtraucherschutzgesetztes (BNichtrSchG), indem sie auf ihrem Fahrersitz sitzend rauchten.
Das Rauchverbot gilt auch, wenn sich keine Fahrgäste im Bus befinden. Ebenso dürfen gemäß der aktuellen Verfassung des BNichtrSchG vom 27.03.2024 keine elektronischen Zigaretten [...] sowie Geräte zur Verdampfung [...] verwendet werden.
In Bezug auf die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften war zudem ein Fahrer zu beanstanden. Er hatte zu Arbeitsbeginn keine neue Tachoscheibe in seinen analogen Fahrtenschreiber eingelegt und damit die Scheibe vom Vortag überschrieben. Eine Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten war somit nicht möglich.
Letztlich ist anzumerken, dass in acht Fällen die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 entweder gar nicht oder nicht im Original mitgeführt wurden.