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Lorsch: Dreimal die Weiterfahrt untersagt

Polizei kontrolliert „Brummis“ auf der Autobahn

LORSCH. - Beamte der Verkehrsinspektion führten am gestrigen Montag, 10. August, Schwerverkehrskontrollen im Bereich der A 67 durch.

Hierbei wurden zwei Kühlsattelzüge mit Obst aus Südeuropa genauer unter die Lupe genommen. Einer der Fahrer händigte den Kontrolleuren einen Urlaubsnachweis bis zum 9. August aus. Das Frachtdokument quittierte er jedoch bereits einen Tag zuvor.

Weil nun der Verdacht des bewusst falschen Ausstellens einer Bescheinigung über lenkfreie Tage bestand, wurde die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt. Die Schaublätter und der Urlaubsnachweis wurden zwecks weiterer Ermittlungen sichergestellt.

Der zweite überprüfte Kühllaster-Fahrer machte angeblich Ruhepause. Währenddessen quittierte er allerdings unzulässigerweise Frachtpapiere.

Es wurde von den Verkehrsspezialisten zudem festgestellt, dass der Brummifahrer eine Fahrerkarte zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten verwendete, die als verlustig gemeldet und somit mehrfach illegal durch das Transportunternehmen genutzt wurde.

Weiterhin bemerkten die Ordnungshüter, dass der Fahrer nicht über einen gültigen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation verfügte. Die Weiterfahrt musste daher von der Polizei an Ort und Stelle untersagt werden.

Gegen den Fahrzeugführer und die Spedition wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 3.500 Euro einbehalten.

Einen Schwertransport beanstandeten die Gesetzeshüter ebenfalls. Der mit zwei Betonstützen beladene Transport ragte seitlich über. Bei der Beförderung von nur einer Betonstütze wäre es zu keinem Ladungsüberhang gekommen, daher war der Transport nicht legal.

Die Weiterfahrt wurde auch hier an Ort und Stelle bis zu einer Teilentladung untersagt. Gegen das Transportunternehmen wird ein sogenanntes Gewinnabschöpfungsverfahren in Höhe von rund 1.500 Euro eingeleitet.