NEWS

KOMMENTAR: Böser Wille, Sturheit oder Inkompetenz?

Die offenbar >never ending Story< rund um das frühere >Haus am Markt< an der Ostseite des Bensheimer Marktplatzes hat bekanntlich viele Facetten. Diese wurden jetzt ergänzt durch Erste Stadträtin und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung um eine ebenso überflüssige wie falsche Aussage.

In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag erhob Rauber-Jung das Wort zum einen Tag später – endlich – startenden städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Gestaltung des Bensheimer Marktplatzes.

Am Freitag verbreitete die Erste Stadträtin ihr Statement via städtischer Pressestelle dann an die Medien (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).

Wenn die städtische Baudezernentin dabei sagt „Es ist gut, dass es nun einen klaren Fahrplan für den Wettbewerb und die anschließende partizipative Phase gibt“, ist ihr nicht zu widersprechen. Es fragt sich jedoch, weshalb es diesen Fahrplan erst jetzt, knapp zwei Jahre nach dem Parlamentsbeschluss vom 01. Dezember 2020 gibt.

Im April 2021 kreierte die Stadtspitze den - wegen des in dieser Angelegenheit schon 2019 vorgeschalteten Bürgerdialogs - völlig überflüssigen wie gleichwohl hochgelobten >Bensheimer Weg< und startete unter dem Motto „365 Tage für die Zukunft unserer Innenstadt“. Fakt ist jedoch, dass bis zum jetzt erfolgten Start des Wettbewerbs nicht 365 Tage ins Land gegangen sind, sondern immerhin gut 550 Tage.

Auf dieser Wegstrecke liegt u.a. der unsägliche Vorstoß des willkürlich installierten sogenannten Empfehlungsteams (...und wenn Du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis...), das einen Verfahrenswechsel – weg vom städtebaulichen Ideenwettbewerb, hin zu einem „Werkstattverfahren“ – präferierte und der Stadtspitze damit eine böse Klatsche eintrug.

Das hessische Innenministerium wie später auch die hessische Architektenkammer widersprachen einer solchen Verfahrensänderung als rechtlich nicht zulässig. Bereits im Januar dieses Jahres flog dem städtischen Bauteam, mit Erster Stadträtin und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung an der Spitze, der >Bensheimer Weg< damit kräftig um die Ohren.

Ulrich Dreßler, Referatsleiter Kommunalaufsicht beim Hessischen Innenministerium, ließ in seiner erbetenen Stellungnahme keinen Zweifel am städtischen Irrweg. „Bei dem ganzen Hin und Her wird einem ja fast schwindelig“, schrieb Dreßler den städtischen Protagonisten damals ins Stammbuch.

Der Verwaltungsjurist betonte: Eine Stadt, die bei einem Bürgerentscheid verliert, könne diese Entscheidung nicht unterlaufen, in dem sie drei Jahre lang gar nichts tue.

„Aber ich komme um die Feststellung nicht herum, dass wegen der ganzen Vorgeschichte der Handlungsspielraum von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung >eingeengt< ist“, konkretisierte Dreßler sein Statement im Januar.

Wenn Nicole Rauber-Jung nunmehr in ihrem aktuellen Statement sagt: „Grundlage (Anm.: des städtebaulichen Ideenwettbewerbs) ist bekanntlich der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom März 2022“, dann ist das schlichtweg falsch.

Grundlage des Wettbewerbs ist und bleibt der Beschluss der Stadtverordneten vom 01. Dezember 2020, mit dem man dem Bürgerbegehren beitrat und damit einen Bürgerentscheid obsolet machte.

Dieser Beschluss, der insbesondere auch eine mögliche Nullbebauung an der Marktplatz-Ostseite beinhaltet, hat ohne „wenn und aber“ eine dreijährige Bindungswirkung!

Auch dazu hatte sich Dreßler bereits im Januar klar positioniert: Wenn die Stadt vom exakten Wortlaut des Abhilfebeschlusses und damit des Bürgerbegehrens abrücken wolle, „dann sollte sie das wenn irgend möglich im Einvernehmen mit den Vertrauenspersonen tun“.

Diesem erbetenen Einvernehmen der Bi-Vertrauensleute trat die Erste Stadträtin jetzt entgegen und kritisierte diese gar ob ihres berechtigten und nicht gewährten Auskunftsersuchens. So stellt sich zu den wenig hilfreichen aktuellen  Aussagen von Nicole Rauber-Jung die Frage: Basieren diese auf bösem Willen, Sturheit oder Inkompetenz?

Eine lokalpolitisch interessierte junge Bensheimerin entgegnete Rauber-Jungs ebenso überflüssigem wie falschem Statement, indem sie auf den Philosophen Boethius verwies: „Si tacuisses, philosophus mansisses - Hättest Du geschwiegen, wärst Du Philosoph(in) geblieben.“