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Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen-Ausweitung nach Fund in Hemsbach

Nun alle Kommunen des Kreises bis auf Hirschhorn und Neckarsteinach ganz oder teilweise betroffen + + + Dringender Appell an die Bevölkerung, Wege-Gebot und Leinenpflicht einzuhalten + + + Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten verboten + + + Neue Allgemeinverfügung ab 13. August über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen.

Diese wird am Dienstag, 13. August, über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.

„Die jetzige nochmalige Ausweitung der bestehenden Sperrzone II erfolgt aufgrund eines positiven ASP-Falles in Hemsbach“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „Mit dieser Ausweitung liegen nun alle Kommunen des Kreises ganz oder teilweise in der Sperrzone.

Die einzigen Ausnahmen stellen hier Hirschhorn und Neckarsteinach dar.“ Die genaue Gebietsfestlegung ist unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6BB5CD9B1FB295E7E0A64196580E34FC3E44C5A6B2E6BCB1C0A3A23205369ADD einzusehen.

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, sind in der Sperrzone verschiedene Ge- beziehungsweise Verbote einzuhalten.

Bei Nichtbeachtung drohen entsprechende Bußgelder. So wurde für die Sperrzone beispielsweise das Ruhen der Jagd angeordnet. Für die Allgemeinheit gilt darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot.

„Das bedeutet, dass das Verlassen der Wege beim Radfahren, Spazierengehen oder Reiten dort streng untersagt ist. Grundsätzlich sind aktuell in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet wären, Wild aufzuschrecken, untersagt.

Dies betrifft unter anderem auch das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten. Auch Geocaching und andere Formen von Schnitzeljagden sind aktuell nicht erlaubt“, erläutert Dezernent Schimpf.

„Zudem müssen Speisereste an Wander-und Rastplätzen unbedingt in geschlossene Müllbehälter beziehungsweise für Tier unzugänglich sicher entsorgt werden.

Denn gerade auch über Lebensmittel kann die hochansteckende, aber für Menschen ungefährliche Krankheit an Schweine übertragen werden kann.“ Für das gesamte Gebiet gelte darüber hinaus eine Leinenpflicht für Hunde.

Mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft steht der Kreis Bergstraße in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben und Fachfragen beantwortet werden können.

Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen von den Gebieten der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte unter www.kreis-bergstrasse.de