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Dorfentwicklung: Grasellenbach will Förderschwerpunkt werden

Landrat Christian Engelhardt (2. von links) überreicht den Bescheid zur Förderung eines kommunalen Entwicklungskonzeptes an Grasellenbachs Bürgermeister Markus Röth. Mit dabei: Thomas Renkert (links), Leiter der Abteilung Ländlicher Raum in der Kreisverwaltung und Petra Jackstein (rechts), stellvertretende Leiterin des Fachbereiches Dorf- und Regionalentwicklung in der Abteilung Ländlicher Raum. Foto: Pressedienst Bergstraße

Landrat Christian Engelhardt überreicht Förderbescheid zur Erstellung eines kommunalen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde

BERGSTRASSE / GRASELLENBACH. - Die hessische Dorfentwicklung ist ein Förderprogramm, das dazu beitragen soll, die Dörfer in den ländlichen Räumen als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten.

Das Programm setzt wie kein anderes Förderangebot an den demografischen und strukturellen Veränderungen der ländlichen Räume an. Auch viele Kommunen aus dem Kreis Bergstraße haben in der Vergangenheit davon bereits profitiert.

Die Gemeinde Grasellenbach möchte künftig Förderschwerpunkt im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen werden, die Dorfentwicklung fördern und hierfür ein kommunales Entwicklungskonzept (KEK) erstellen.

Für die Erstellung des KEK überreichte Landrat Christian Engelhardt nun an Markus Röth, Bürgermeister von Grasellenbach, einen Förderbescheid in Höhe von 20.000 Euro.

„Ich freue mich sehr darüber, dass sich Grasellenbach als Gemeinde weiterentwickeln und Förderschwerpunkt im Dorfentwicklungsprogramm werden will. Als Kreis unterstützen wir diese Initiative im Rahmen unserer Möglichkeiten sehr gerne.

Das Programm ist ein zielführendes Mittel, um bürgerschaftliches Engagement noch stärker zu unterstützen und die Wohn- und Lebensqualität im ländlichen Raum weiter zu verbessern. Ich wünsche Grasellenbach bei der Bewerbung viel Erfolg“, sagte Landrat Engelhardt.

Im Rahmen des kommunalen Entwicklungskonzeptes kann nun in Grasellenbach unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eruiert werden, wie die einzelnen Ortsteile zukunftsfähig gestaltet werden können.

Bis zum 1. Februar 2025 muss die offizielle Bewerbung als Förderschwerpunkt erfolgt sein. Mit einer Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat ist dann voraussichtlich bis Sommer 2025 zu rechnen.

Bei einer Anerkennung als Förderschwerpunkt bietet das Programm Fördermöglichkeiten für kommunale und private Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung in festgelegten Bereichen in den Ortsmitten und historischen Kernen.