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Verbesserte Finanzierungshilfen für Wohneigentum

Hessen fördert Erwerb und Bau selbstgenutzter Immobilien

BERGSTRASSE. - „Der Traum vom eigenen Haus oder von der eigenen Wohnung kann mit Hilfe der Landesförderung Wirklichkeit werden“, teilt der Kreisbeigeordnete Karsten Krug angesichts der neuen Förderungen des Landes mit.

„Mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt das Land Hessen Familien sowohl beim Neubau als auch beim Erwerb von Gebrauchtimmobilien.“ Dazu stellt die Förderbank des Landes, die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank), zinsgünstige Darlehen bereit.

„Das Förderprogramm des Landes zielt insbesondere auf junge Familien“, betont Krug. „Mit dem Programm soll nicht nur erreicht werden, dass Familien Wohneigentum bilden können und ein möglichst kindgerechtes Wohnumfeld haben, sondern auch, dass ein Beitrag zur privaten Altersvorsorge geleistet wird.“

Der Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung zur erstmaligen Wohneigentumsbildung wird mit einem zinsgünstigen „Hessen-Baudarlehen“ unterstützt, für den Kauf gebrauchter Immobilien zur erstmaligen Wohneigentumsbildung gibt es das „Hessen-Darlehen“.

Der Darlehensbetrag für beide Darlehen kann bis zu 125.000,00 Euro betragen. Die Zinsfestschreibung wurde hier von zehn Jahre auf 20 Jahre angehoben und der Zinssatz auf 0,8 Prozent festgeschrieben.

Die Tilgung des Darlehens beträgt drei Prozent. Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit in beliebiger Höhe möglich. Eine nachrangige Sicherung der Darlehen im Grundbuch lässt zudem Raum für weitere Baudarlehen von Banken und Sparkassen.

Zusätzlich können auch Mittel der KfW, zum Beispiel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch genommen werden.

Für die Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen. So darf mit dem Bau noch nicht begonnen worden beziehungsweise der Kaufvertrag noch nicht geschlossen worden sein.

Außerdem sind Einkommensgrenzen einzuhalten, die zum Beispiel bei einem 3-Personen-Haushalt bei rund 48.400,00 Euro netto im Jahr liegen. Und: Die Antragsteller müssen in der Regel mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenkapital finanzieren können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des Kreises Bergstraße unter der Durchwahl 06252/15-5296 oder im Internet unter www.wibank.de.