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Am Samstag, 15. Januar, treten die hessischen Hotspot-Regeln in Kraft

Zusätzliche Infektionsschutzmaßnahme: Kreis Bergstraße erlässt Allgemeinverfügung

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Das Robert-Koch-Institut gibt die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Bergstraße heute, Freitag, 14. Januar, mit 457,9 an. Die Infektions-Inzidenz des Kreises Bergstraße liegt damit den dritten Tag in Folge über 350.

Die aktuellen hessischen Coronaschutz-Verordnungen sehen für diesen Fall die Umsetzung zusätzlicher „Hotspot-Regelungen“ vor. Der Kreis hat daher eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese tritt ab morgen, Samstag, 15. Januar, in Kraft.

Die Allgemeinverfügung sieht folgende zusätzliche Maßnahmen vor:

1) Verbot des Konsums von Alkohol an publikumsträchtigen öffentlichen Orten

Der Konsum von Alkohol ist ab dem 15.1.2022 an folgenden publikumsträchtigen öffentlichen Orten im Kreis Bergstraße untersagt:

Bensheim:

  • Am Rinnentor 1-38

  • Augartenstraße (zwischen Grieselstraße 9 und Hauptstraße 56)

  • An der Stadtmühle 1-2

  • Bahnhofstraße 1-16

  • Beauner Platz

  • Grieselstraße 5-9

  • Hauptstraße 1 – 93

  • Marktplatz (wären die Hausnummern 2-22)

  • Zeller Straße 1-20

Lorsch:

  • Kaiser-Wilhelm-Platz

  • Römerstraße

  • Marktplatz

  • Bahnhofstraße ab Einmündung Nibelungenstraße bis Volksbank

  • Benediktinerplatz, Nibelungenstraße ab Einmündung Bahnhofstraße bis Wingerts-gasse

Rimbach:

  • Marktplatz Rimbach (Rathausstraße Ecke Bismarkstraße)

  • Parkplätze „Rathaus“ und „Bremergartenweg“ inkl. Ein- und Ausfahrten

(zwischen Rathausstraße, Bismarkstraße, Gymnasiumsstraße und Bremergartenweg)

Ausgenommen von der Regelung sind die Bereiche, in denen vor Ort ansässige Gastronomiebetriebe Alkohol im Rahmen ihrer Sondernutzungserlaubnis anbieten.

Diese Regelung gilt bis zum Ablauf des 10.02.2022. Eine Verlängerung, Abänderung oder vorzeitige Aufhebung bleibt vorbehalten.

2. Maskenpflicht in Einkaufszentren und Fußgängerzonen im Kreis Bergstraße

In folgenden Einkaufszentren muss ab dem 15.01.2022 während der Öffnungszeiten und in genannten Fußgängerzonen des Kreises muss ab dem 15.01.2022 in der Zeit von 08:00-19:00 Uhr eine medizinische Maske getragen werden:

Bensheim:

  • Am Rinnentor 1-38

  • Augartenstraße (zwischen Grieselstraße 9 und Hauptstraße 56)

  • An der Stadtmühle 1-2

  • Bahnhofstraße 1-16

  • Beauner Platz

  • Grieselstraße 5-9

  • Hauptstraße 1 – 93

  • Marktplatz (wären die Hausnummern 2-22)

  • Zeller Straße 1-20

Heppenheim:

  • Fußgängerzone (Friedrichstraße/Wilhelmstraße/Zwerchgassse) inklusive der Zugänge über die vier Passagen (vom Parkhof bzw. von der Lehrstraße kommend),

  • Zwischen Parkhofstraße 6 (Parkhof Nord) und Friedrichstraße 34,

  • Zwischen Parkhof Nord und Friedrichstraße 24,

  • Zwischen Parkhof Nord und Wilhelmstraße 1,

  • Zwischen Lehrstraße 26 und Friedrichstraße 29.

Viernheim:

  • Rhein-Neckar-Zentrum, Robert-Schuman-Str. 8a, 68519 Viernheim.

  • Fußgängerzonen im Bereich Rathausstraße 1 bis 43 und 2 bis 38, Schulstraße 9 bis Einmündung Rathausstraße (Hausnummer 26) und Schulstraße 10 bis Einmündung Rathausstraße (Hausnummer 28), Kettelerstraße 1 bis 3B und Kettelerstraße 2 sowie der Bereich um die Apostelkirche.

Diese Regelung gilt bis zum Ablauf des 10.02.2022. Eine Verlängerung, Abänderung oder vorzeitige Aufhebung bleibt vorbehalten.

Die genauen Regelungstatbestände können auf der Internetseite des Kreises Bergstraße nachgelesen werden: https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/

Zudem gelten folgende zusätzliche „Hotspot-Regelungen:

3) 2G-Plus in Innenbereichen

Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G-Plus, draußen 2G.

4) Schließung von Prostitutionsstätten

Alle Prostitutionsstätten im Kreis sind ab Samstag, den 15.01.2022, zu schließen.

Weitere Informationen zu den „Hotspot-Regeln“ gibt es hier: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen/Hotspot-Massnahmen

Die Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße informiert die Öffentlichkeit, sobald diese Regelungen geändert werden müssen beziehungsweise außer Kraft treten können.