„Wichtigere und notwendigere Projekte als die Öffnung der Lauter“
FWG beschäftigt sich vor Ort mit dem geplanten Projekt des an der Lauter angrenzenden Spielplatzes Wambolter Hof + + + Verkehrssicherungspflicht sieht Bürgermeisterin in der HaftungBENSHEIM. - Für die im November 2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Neugestaltung des Spielplatzes am Wambolter Hof und der Uferbereiche der Lauter ist die städtische Ausführungsplanung fertiggestellt.
Die Freie Wählergemeinschaft Bensheim (FWG), die das Projekt sehr kritisch betrachtet, hat dies erneut zum Anlass genommen, sich vor Ort gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern die derzeitige Situation und die Konsequenzen einer Umgestaltung vor Augen zu führen.
Der Spielplatz wird in seiner jetzigen Form rege besucht und die meist kleineren Kinder nutzen die vorhandenen, völlig intakten Spielgeräte gern und sind damit zufrieden, wie zu beobachten ist und uns viele Eltern bestätigten, heißt es in einer FWG-Pressemitteilung.
In der geplanten Umgestaltung werde – abgesehen von einer anderen Optik – kein Vorteil und vor allem keine Notwendigkeit gesehen.
Ein Zugang an die Lauter von der Spielplatzseite her stelle nach Ansicht der FWG und vieler der befragten Eltern ein nicht zu akzeptierendes Unfallrisiko insbesondere bei hohen Wasserständen der Lauter dar und sollte tunlichst nicht geschaffen werden.
In diesem Sinne hätten sich bereits viele Bürger und Bürgerinnen auch in Leserbriefen geäußert. „Wie schnell Hochwasser entstehen kann und wie gefährlich dies ist, haben wir bei dem Hochwasser an der Ahr leider erfahren müssen“, sagt FWG-Fraktionschef Dr. Rolf Tiemann.
Mit einem Hinweis auf die Aufsichtspflicht der Eltern wie in der Stellungnahme des hierzu befragten TÜV Süd, könne sich die Stadt nicht aus der Verantwortung stehlen.
Die Verkehrssicherungspflicht* für dieses unnötigerweise geschaffene Risiko liegt in letzter Konsequenz bei der Bürgermeisterin, mit der sich für sie daraus ergebenen persönlichen Haftung bei Unfällen.
Die normgerechte Planung eines am Wasser gelegenen Spielplatzes umfasst gemäß DIN 18034 u.a. den Schutz vor Ertrinken. Dieser Schutz sei derzeit durch Absperrgitter und Mauern längs der Lauter gegeben. Durch die Öffnung der Gitter werde dieser Schutz aufgehoben.
Die Idee, durch hohe Natursteinblöcke den bewusst geplanten Zugang zur Lauter erschweren zu wollen, um Gefahren für kleinere Kinder zu verringern, könne man nur als aberwitzig bezeichnen, so Stadtverordneter Alois Hillenbrand, dem in seiner Kindheit wie all seinen Spielkameraden der Zugang zur Lauter von den Eltern strikt verboten wurde.
Das Gleiche gelte für einen Zugang zur Lauter von der gegenüberliegenden Seite. Auch hier bestehe ebenfalls kein wirklicher Bedarf. Der Bereich der derzeitigen Parkplätze lasse sich auch ohne Öffnung zur Lauter zu einem schönen Aufenthaltsort gestalten.
„Allein aus finanziellen Gründen - wir sprechen mit dem Beleuchtungskonzept für Mittelbrücke und Rinnentor über Ausgaben von mehr als 500.000 Euro - sollte bei der jetzigen prekären Haushaltslage der Stadt von dem Projekt Abstand genommen werden.
In den Feststellungen der Genehmigung des Haushaltes 2022 weist die Kreisaufsicht auf die kritische Pro-Kopf Verschuldung der Stadt hin und mahnt eine Priorisierung der Investitionen an, um eine steigende Nettoneuverschuldung zu vermeiden.
„Unter diesem Gesichtspunkt gibt es sicher wichtigere und notwendigere Investitionsprojekte als die Öffnung der Lauter“, betont Ortsbeirätin Brigitte Hamer.
„Die Stadtverordneten haben es noch in der Hand, diese Projekte zu streichen oder wenigstens auf Eis zu legen.“ Die FWG – so Fraktionsvorsitzender Rolf Tiemann – werde darauf drängen.
*Definition Verkehrssicherungspflicht: „Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die Unterlassung kann zu Schadensersatzansprüchen nach §§ 823 ff BGB führen.“