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Ältestenrat soll zur dauerhaften Maskenpflicht entscheiden

Bensheimer Stadtverordnete sollen zur nächsten Sitzung, selbst am Mikrofon und am Platz, Mund-Nasen-Schutz tragen: die Bürger für Bensheim (BfB) schlagen Alternativlösung vor

BENSHEIM. - In einem Antrag an die Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert schlägt die Fraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) vor, den Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung einzuberufen um über die Umsetzung der Corona-Regeln zu beraten.

Aktuell sollen der Mund-Nase-Schutz auch während der gesamten Stadtverordnetenversammlung und bei Reden am Mikrofon getragen werden.

„Wir schlagen vor, dass aufgrund der erhöhten Corona-Zahlen im Kreis Bergstraße der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordneten-versammlung über die wichtigsten Punkte der Tagesordnung für die Stadtverordnetenversammlung entscheidet“, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

In dem Schreiben der BfB-Fraktion heißt es:

„Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund deutlich erhöhter Corona-Zahlen im Kreis Bergstraße soll die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit Mund-Nasen-Schutz, selbst am Mikrofon und am Platz, stattfinden.

Die BfB-Fraktion hält diese Maßnahme, mindestens vier Stunden mit Nasen-Mundschutz auch am Platz und auch am Rednerpult, für unzumutbar.

Wir erinnern daran, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet hat, den nach § 62. Abs. 1 Satz 2 HGO verpflichtet zu bildenden Finanzausschuss – in Bensheim der Haupt- und Finanzausschuss – über alle wichtigen Entscheidungen abstimmen zu lassen. Dieses Verfahren kam in Bensheim bereits zu Beginn der Pandemie zum Tragen. Zu diesem Zeitpunkt gab es deutlich weniger Infizierte als jetzt.

Wir schlagen deshalb vor, dass wir dieses Verfahren für die anberaumte Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020 für die wichtigsten Punkte der Tagesordnung ebenfalls durchführen.

Sollte unserem Vorschlag nicht gefolgt werden, dann schlagen wir vor, dass nach jeder Stunde eine Pause von 15 Minuten eingeführt wird und gleichzeitig ausnahmsweise eine Redezeitbeschränkung festgesetzt wird.

Wir bitten um kurzfristige Einberufung des Ältestenrates.“