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BfB-Ziel sind Sozialwohnungen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch

BENSHEIM. - Die nächste Telefonkonferenz der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, 2. Februar, ab 18 Uhr statt.

„Das Thema Sozialpolitik und unsere Ziele dazu in der neuen Wahlperiode stehen dabei neben der abschließenden Beratung der Verwaltungsvorlagen und der Anträge anderer Fraktionen im Mittelpunkt der Sitzung“, informiert die BfB-Fraktion.

„Die Reduzierung von Barrieren ist für uns ein wichtiges Ziel in der neuen Wahlperiode“, betont BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper. Die Fortsetzung der Absenkung von Bordsteinkanten bei Fußgängerwegen und die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Seh- und Hörgeschädigten gehören hier ebenso dazu.

„Wir freuen uns darauf, dass das sanierte und barrierearme Bürgerhaus dieses Jahr im Sommer eröffnet und durch die Bürgerinnen und Bürger, die Vereine, Initiativen und Firmen unserer Stadt genutzt werden kann.

Wir setzen uns für den Bau von weiteren Sozialwohnungen und preisgünstigen Wohnungen ein. Wir sehen ein Potential an ohne zusätzlichen Flächenverbrauch beispielweise im Ausbau von Dachgeschosswohnungen, der Aufstockung vorhandener Gebäude, im Umbau von Scheunen.

Die Überbauung von Parkplätzen wäre eine weitere Möglichkeit um preiswerte Mietwohnungen mit Photovoltaik-Anlagen zu bekommen“, darauf weist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel hin.

„Große Neubaugebiete wie die Bebauung der Bensheimer Südstadt und die weitere Bebauung >In den Zeilbäumen< Richtung Zwingenberg lehnen wir entschieden ab.

Die Wohnnebenkosten wollen wir nicht erhöhen. Deshalb wenden wir uns gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B. In den letzten fünf Jahren haben wir eine Erhöhung der Grundsteuer B erfolgreich verhindert“, erinnert BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

„Mit unserem Antrag zur Unterstützung von Gastwirten und Geschäften hatten wir ebenfalls Erfolg: die in der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie und der Gewerbetreibenden wurden auf Antrag der BfB-Fraktion bis zur Mitte des Jahres 2021 verlängert.

Damit werden die Sondernutzungsgebühren für Freisitze ebenso erlassen wie die Gebühr für die Präsentation von Warenkörben vor den Geschäften. Der kommunale Einzelhandles und die lokale Gastronomie werden durch geeignete Werbemaßnahmen unterstützt“, heißt es abschließend in der BfB-Pressemitteilung.