Bensheimer Marktplatz: Rathausspitze lehnt Mediationsverfahren ab
BENSHEIM. - Die Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ (BI - BMBB) sieht ihre Forderungen aus dem erfolgreichen Bürgerbegehren vom Sommer 2020, im aktuellen Auslobungsverfahren zum städtebaulichen Ideenwettbewerb für den >Marktplatz der Zukunft<, das Ende November veröffentlicht wurde, nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Auslobung wurde bekanntlich am 29. November veröffentlicht und enthält nach Darstellung der BI diverse Abweichungen vom Text des erfolgreichen Bürgerbegehrens, bzw. missverständliche oder überholte Darstellungen in den Anlagen, die einen ordnungsgemäßen Ideenwettbewerb gemäß des Abhilfebeschlusses gefährden würden.
Rauber-Jung: „Auslobung gemäß dem Text des Abhilfebeschlusses ist schwierig“
Das städtische Bauteam unter Führung von Erster Stadträtin und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung bezieht sich dabei auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022.´und hält „die Auslobung gemäß dem Text des Abhilfebeschlusses für schwierig“.
Jeder bis dato nach dem 01.12.2020 erfolgte Beschluss kann jedoch nach Auskunft der staatlichen Kommunalaufsicht beim Hessischen Innenministerium nicht zur Grundlage des Ideenwettbewerbs erhoben werden, weil der Abhilfebeschluss vom 01.12.2020 – wie mehrfach berichtet – eine dreijährige Bindungswirkung entfaltet und Textabweichungen davon nur in Übereinstimmung mit der BI vorgenommen werden können.
BI will „fehlerhaften Auslobungstext“ korrigiert sehen
Die BI hatte sich daraufhin bekanntlich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt gewandt, um den fehlerhaften Auslobungstext zu stoppen und zu korrigieren (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).
Die 3. Kammer des VG Darmstadt forderte daraufhin am gleichen Tag die Bensheimer Stadtspitze zu einer Stellungnahme auf und verfügte gleichzeitig, das Verfahren bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ruhen zu lassen.
Darüber hinaus erging Angebot an beide Verfahrensparteien zu einem Mediationsverfahren. Diesem stimmten die BI-Vertrauensleute grundsätzlich zu, um eine rasche Fortsetzung einer dann abgestimmten Auslobung zu gewährleisten.
Stadtspitze will Gerichtsentscheidung
Einer zwischenzeitlichen Mitteilung des Bensheimer Rathauses zufolge findet dieses Angebot des Verwaltungsgerichts bei der Stadtspitze allerdings keine Zustimmung.
„Der Magistrat sieht ein Gerichtsverfahren als das geeignetere Verfahren, um für Klarheit zu sorgen und Handlungssicherheit zu schaffen“, heißt es dazu aus dem Rathaus.
„Nach eingehender juristischer Beratung sieht der Magistrat in der Durchführung eines Güteverfahrens die Gefahr zusätzlicher Verzögerungen, die ein zeitnahes Ergebnis und eine klare Entscheidung in weitere Ferne rücken lassen.“
Die schnelle Fortsetzung des Ideenwettbewerbs habe für den Magistrat oberste Priorität. Deshalb sei es wichtig, dass nach dem gerichtlich initiierten Schritt der BI nun das Gericht über die Frage entscheide, ob der Auslobungstext zum Ideenwettbewerb dem Abhilfebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 2020 entspreche, wie von der BI BMBB gefordert.
BI-Beanstandungen hatten bei der Stadtspitze kein Gehör gefunden
„Der Auslobungstext war Anfang November im Preisrichtervorgespräch durch das Preisgericht in einem fast 30-köpfigen Gremium mit Fach- und SachpreisrichterInnen sowie Sachverständigen, darunter auch die Vertrauensleute der BI, ausgiebig erörtert worden“, schließt die städtische Pressemitteilung.
Schon damals allerdings hatten die im Sachverständigen-Gremium vertretenen BI-Vertrauensleute diverse Formulierungen in der Auslobung beanstandet und anschließend auch verschriftlicht der Magistratsspitze zugeleitet, ohne damit allerdings Gehör zu finden, wie mehrfach berichtet.
Darüber hinaus hat auch das ebenfalls im Sachverständigen-Gremium vertretene Bensheimer Bürgernetzwerk der veröffentlichten Auslobung widersprochen und gedroht, bei Aufrechterhaltung des Auslobungstextes durch die Stadtspitze nicht weiter im Sachverständigenteam mitzuarbeiten (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).
„Die relevanten Unterlagen müssen erst einzeln zusammengetragen werden“
Das VG hatte die Bensheimer Stadtspitze um Stellungnahme bis 09. Dezember aufgefordert, um darzulegen, weshalb man sich nicht an den Abhilfebeschluss vom 01.12.2020 gebunden sieht.
Dazu, wie auch zu weiteren Sachthemen äußerte sich der städtische Anwalt bis dato nicht. Er führte vielmehr mit formaljuristischem Bezug zur bayrischen Verwaltungsgerichtsbarkeit aus, der Eilantrag der BI sei mangels Antragsbefugnis der BI-Vertrauensleute abzulehnen.
Die dabei bemühten Entscheidungen bayerischer Verwaltungsgerichte widersprechen jedoch nach Ansicht von FACT befragten führenden Verwaltungsjuristen insbesondere hessischer Verwaltungsgesetzgebung.
Die städtische Anwaltskanzlei hatte weiter um inhaltlichen Schriftsatzaufschub um zwölf Tage bis 21. Dezember ersucht, weil bei der Stadt „keine einheitliche Akte geführt wird und die relevanten Unterlagen erst einzeln zusammengetragen werden müssen“, wie der Rechtsanwalt die Situation im Bensheimer Rathaus erläutert.