Kreis widerspricht dem Gesamtpersonalrat der Schulen (GPRS)
BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Der fĂŒr das Jugendamt zustĂ€ndige Dezernent Matthias Schimpf widerspricht den Darstellungen und Aussagen des Gesamtpersonalrates der Schulen (GPRS) in Bezug auf die Ausschreibung und Neuvergabe des âHELP-Angebotesâ, die in zwei Artikeln vom 12. Juli, erschienen in der Tagespresse, sowie vom 15. Juli, ebenfalls erschienen in der Tagespresse, getroffen wurden.
Dezernent Schimpf erklĂ€rt dazu: âSchon die Aussage, dass es vom Kreis BergstraĂe initiierte VerĂ€nderungen bei âHELPâ gibt, ist falsch.
Richtig ist, dass zwei TrĂ€ger ihre LeistungsvertrĂ€ge mit dem Kreis BergstraĂe gekĂŒndigt haben, weil die VertrĂ€ge, die dem Bereich HELP-MaĂnahmen zugrunde liegen, vergaberechtlich keine Möglichkeit boten zu der von den TrĂ€gern gewĂŒnschten Vertragsanpassung.
Nach der KĂŒndigung durch die TrĂ€ger war der Kreis gehalten, die VertrĂ€ge neu auszuschreiben, damit auch im Schuljahr 2024/2025 weiterhin das Angebot âHELPâ an den Schulen fortgesetzt werden kann. Ăber die Neuausschreibung waren alle TrĂ€ger informiert und aufgefordert, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Eine Information ĂŒber den Fortgang des Verfahrens und welcher TrĂ€ger fĂŒr welche Schule sodann den Zuschlag erhĂ€lt, war erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der Widerspruchsfrist möglich. Dies liegt in der Natur eines Vergabeverfahrens. Es ist vor Abschluss des
Verfahrens faktisch unmöglich, Ergebnisse vorwegzunehmen oder ZwischenstÀnde mitzuteilen, da eine Vergabeentscheidung erst am Ende des Vergabeverfahrens getroffen wird.
Das ist auch richtig und gut so, denn das Vergaberecht muss letztlich dazu beitragen, dass eine Verwaltung nach formalen Kriterien und nicht nach Gutsherrenart ĂŒber VertrĂ€ge entscheidet.
Auch ist die Darstellung, dass hier vonseiten des Kreises gespart werden soll, falsch. Wir blicken auf deutlich mehr, als nur auf die Haushaltslage, wie vom GPRS unterstellt wird.
So gab es im Rahmen des Vergabeverfahrens einen Kriterien-und Anforderungskatalog, der eben nicht nur die finanziellen Aspekte berĂŒcksichtigt, sondern auch Erfahrung, Kompetenz und weitere Faktoren. Der Kreis wendet auch im Schuljahr 2024/25 und 2025/26 jeweils rd. 1,5 Millionen Euro fĂŒr âHELPâ auf.
Insoweit gab und gibt es keine rein haushalterische BegrĂŒndung wie fĂ€lschlicherweise vom GPRS behauptet. Nicht nachzuvollziehen ist die Aussage, dass es âbequem sein könneâ, wenn sich SchultrĂ€ger, Kommune und Land gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
Der Kreis hat sich frĂŒhzeitig der Aufgabe gestellt und finanziert seit 2018 das âHELPâ-Angebot im Interesse der Kinder, ein âunwĂŒrdiges und demokratiegfĂ€hrdendes Hin- und Hergeschiebeâ, wie vom GPRS vorgeworfen, hat mitnichten stattgefunden.â