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Energie sparen: Städtische Verwaltung zwischen den Jahren geschlossen

BENSHEIM. - Auf Grundlage des seit Anfang September geltenden Energiespargesetzes der Bundesregierung hat die Stadt Bensheim beschlossen, alle städtischen Einrichtungen zwischen den Jahren zu schließen.

Demnach sind folgende Dienststellen vom 24. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023 für den Publikumsverkehr geschlossen:

Das Rathaus, die Verwaltung des Eigenbetriebes Kinderbetreuung und des Eigenbetriebes Stadtkultur, das Kulturbüro, das Stadtarchiv (vom 23.12.2022 bis 03.01.2023 nicht besetzt) die Außenstelle Kirchbergstraße 25, die Tourist Information, die Verwaltungsstelle Auerbach, das Team Stadtmarketing, das Frauenbüro, das Jugendzentrum sowie die städtische Musikschule.

Das Foyer im Rathaus ist nicht besetzt. Im genannten Zeitraum werden die Dienststellen nicht beheizt beziehungsweise werden lediglich frostfrei gehalten. Das Bürgerbüro (Alte Faktorei) ist am 23. Dezember bereits ab 13 Uhr geschlossen.

Das Büro von Gudrun Frehse, Senioren- und Behindertenbeauftragte der Stadt Bensheim, bleibt vom 23. Dezember 2022 bis zum 2. Januar 2023 geschlossen. Ab dem 3. Januar 2023 finden ihre Sprechstunden – nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 06251 550096 – wieder zu den üblichen Zeiten statt (dienstags und donnerstags von 9 bis 11.30 Uhr).

Ein Not- bzw. Bereitschaftsdienst wird für das Standesamt im Rathaus, und für die Stadtpolizei in der Stadtwache eingerichtet.

Ebenfalls ein Notdienst ist für das Bürgerbüro eingerichtet. Dieser kann vom 27. bis 30. Dezember (am Samstag, 31. Dezember geschlossen) von 9 bis 12 Uhr nur unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 06251 582630 in der Alten Faktorei (Hauptstraße 39) erreicht werden.

Folgende Institutionen haben im Rahmen der Weihnachtsfeiertage aufgrund ihrer Veranstaltungen an folgenden Tagen geöffnet:

Museum Bensheim vom 29. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023

Stadtbibliothek Bensheim am 29. und 30. Dezember 2022

Parktheater Bensheim für die Veranstaltung am 26. Dezember 2022

Beim Eigenbetrieb Kinderbetreuung bleiben gemäß der „Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten“ alle Kindertagesstätten zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.