Unterstützung für Hebammen nun noch leichter zugänglich
Anpassung der Förderbedingungen an die Bedarfe der HebammenBERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung und Begleitung von Frauen und Familien. Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit sind sie für viele eine große Unterstützung. In Deutschland hat jede gesetzlich versicherte Frau Anspruch auf Hebammenhilfeleistungen.
Der Kreis ist sich dieser starken Rolle der Hebammen für die Daseinsfürsorge der Bevölkerung bewusst. Daher wurde bereits im Jahr 2019 eine Niederlassungsförderung ausgelobt. Seitdem erhalten Hebammen, die sich neu im Kreis Bergstraße niederlassen, einen Zuschuss zur Erstausstattung von Materialien im Nachsorgebereich. Dass dieses Konzept Wirkung zeigt, lässt sich an der Förderung von bisher acht Hebammen erkennen.
Seit August dieses Jahres fördert die hessische Landesregierung ebenfalls die Niederlassung von Hebammen in Hessen. Dabei werden Hebammen mit 5.000 Euro bei einer Neu- und Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit sowie Geburtshäuser mit 10.000 Euro bei der Gründung oder (Leistungs-)Erweiterung durch Neueinstellung einer Hebamme zum Start finanziell unterstützt.
Die Förderung kann beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beantragt werden. Bereits vor Einführung der Landesförderung hat das Netzwerk geburtshilflicher Akteurinnen und Akteure im Kreis Bergstraße intensiv an Adaptierungen der bestehenden Förderbedingungen gearbeitet.
Künftig fördert der Kreis Bergstraße Hebammen, die sich neu im Kreis Bergstraße niederlassen und bis zu 15 Wochenstunden freiberufliche Hebammenarbeit im Nachsorgebereich leisten, mit bis zu 500 Euro. „Ich freue mich, dass wir auch nach Einführung der Landesförderung Hebammen, die sich in unserem schönen Landkreis niederlassen, weiterhin unterstützen.
Ganz besonders freue ich mich, dass die Förderbedingungen nach den Empfehlungen des Netzwerkes geburtshilflicher Akteurinnen und Akteuren im Kreis Bergstraße angepasst werden konnten und nun Hebammen eine finanzielle Starthilfe bekommen, die nicht von der Landesförderung profitieren können. Denn jede Hebamme hier im Kreis Bergstraße ist wichtig für uns“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Angelika Beckenbach.
Eine Doppelförderung – also Landesförderung und Förderung durch den Kreis Bergstraße – ist jedoch ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Wahlmöglichkeit, da die Landesförderung und die Förderung des Kreises Bergstraße unterschiedliche Fördervoraussetzungen aufweisen.
Bei Fragen steht das Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße unter folgender Mail-Adresse zur Verfügung: gesundheitsversorgung@kreis-bergstraße.de.