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Neckarsteinach: Drogen und Diebesgut bei Hausdurchsuchung entdeckt

Im Haus eines 53-Jährigen in Neckarsteinach fanden Polizeibeamte zahlreiche Drogen samt dazu gehörender Utensilien, vermutlich gestohlene Zigaretten und eine Schreckschusspistole samt Munition. Foto: Polizeipräsidium Südhessen

NECKARSTEINACH. - Ein 53 Jahre alter Mann, der bislang polizeilich noch nicht aufgefallen war, ist seit vergangenem November ins Visier der Polizei geraten. Der Vorwurf, mit Drogen zu handeln hat sich am Mittwoch, 13. Februar, bestätigt.

Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der von der Staatsanwaltschaft Darmstadt beantragt wurde, durchkämmten die Ermittler, unterstützt von einem Rauschgiftspürhund, das Haus des Tatverdächtigen.

Im Obergeschoss des Einfamilienhauses hatte der 53-Jährige für den Anbau von Cannabispflanzen extra ein Zimmer mit Equipment ausgestattet, welches für die Drogenaufzucht verwendet wird. In jedem Raum schlug „Hutch“, der Drogenhund der Polizei, an.

Insgesamt räumten die Ermittler über ein Kilogramm Marihuana, elf Ecstasy-Tabletten, mehrere Gramm Haschisch sowie psychoaktiver Pilze und eine Schreckschusspistole samt Munition sicher. Der Drogenfund hat einen Straßenverkaufswert von etwa 15.000 Euro.

In den überfüllten Räumen des Einfamilienhauses hatte der Mann zusätzlich Unmengen originalverpackter Waren - darunter fast 900 Zigaretten - und Tabakpackungen - im geschätzten Gesamtwert von 7.200 Euro gehortet.

Die Polizei geht davon aus, dass es sich hierbei um Diebesgut handelt, unter anderem aus einem Discount-Markt in der Industriestraße. Dort wurde im September 2018 nach einer Inventur das Fehlen von Zigaretten und Non-Food-Ware im Gesamtwert von über 35.000 Euro festgestellt.

Der Tatverdacht gegen einen 22 Jahre alten Mann führte die Beamten des Polizeipostens Hirschhorn im Oktober 2018 bei ihren Ermittlungen schließlich auf die Spur des 53-Jährigen und eines 39-Jährigen aus Neckarsteinach, der ebenfalls im großen Stil im Discountmarkt Ware gestohlen haben soll.

Wegen Diebstahl, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verdacht der gewerbsmäßigen Hehlerei dauern die Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen an.