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Bensheimer Stadtverordnete: „Dreistigkeit der Denkmalschutzbehörde"

Der Platz des ehemaligen Hauses am Markt sorgt noch immer für politischen Wirbel in Bensheim. Aktuell werfen die Stadtverordneten von GLB, BfB, FDP und FWG der Vertreterin der Denkmalbehörde „groben Unfug“ sowie „Beliebigkeit, Willkür und Gefälligkeit“ vor. Archivfoto: er

GLB, BfB, FDP und FWG bescheinigen Angela Exo, der Vertreterin der Denkmalschutzbehörde, „groben Unfug, sowie einen rechtlich nicht begründeten Zickzack- und Gefälligkeitskurs“ zugunsten von Bürgermeister Rolf Richter und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung

BENSHEIM. - Die Stellungnahme von Bensheims Erster Stadträtin Nicole Rauber-Jung und der Mitarbeiterin der Unteren Denkmalbehörde Angela Exo bezüglich der kürzlich öffentlich vorgetragenen deutlichen Kritik von Doris Sterzelmaier (GLB), Franz Apfel (BfB), Holger Steinert (FDP) und dem Stadtverordneten Dr. Rolf Tiemann (FWG) zu deren Verhalten beim Thema Haus am Markt, wollen diese nicht unwidersprochen hinnehmen, „da sachlich und juristisch falsch“.

Nach der Argumentation von Angela Exo und Nicole Rauber-Jung würde mit jeder Veränderung der Situation eine neue denkmalschutzrechtliche Lage am Marktplatz eintreten.

Zuerst bezüglich des damals noch bestehenden Hauses am Markt, dann beim Status Abriss des Gebäudes, danach bezüglich ursprünglicher Planung für einen dreigeschossigen Bau und zuletzt hinsichtlich der Planung für ein eingeschossiges Gebäude.

Dies hätte zur Folge, dass auch durch den Bürgerentscheid wieder eine neue Konstellation entstehen würde, hatte Angela Exo geäußert.

Es fehle nach Ansicht der Bensheimer Fraktionsvertreter bei den Bewertungen und Handlungen der Behörde jeglicher Bezug zu geltendem Recht und das könne man „durchaus als Beliebigkeit, Willkür und Gefälligkeit bezeichnen“.

Mit ihrer Presseerklärung bestätige die Denkmalschutzbehörde des Kreises nicht willentlich den Vorwurf der Opposition, sie habe vor der Stadtverordnetenversammlung am 17.September 2020 gezielt eine Stellungnahme zur Bebauung des Marktplatzes abgegeben, um die Entscheidung der Stadtverordneten im Sinne des amtierenden Bürgermeisters zu beeinflussen.

Sie schrieb: „Die Denkmalschutzbehörde sei“ … „von der Stadt“ (das heißt vom Bürgermeister oder der CDU-Baudezernentin) „zu einer Stellungnahme aufgefordert worden“.

Weiter heißt es wörtlich: „Wir stehen immer im Austausch und haben jeden Schritt abgestimmt – auch in Vorbereitung des Bürgerentscheids, betonen Exo und Rauber-Jung.“

„Dass die Denkmalschutzbehörde so offen erklärt, in die Bensheimer Politik im Sinne der Verwaltungsspitze einzugreifen, verschlägt uns die Sprache und wir empfinden das als Dreistigkeit“, sind sich Sterzelmaier, Apfel, Steinert und Dr. Tiemann in der Bewertung einig.

Die beiden Hauptkritikpunkte, die man Frau Exo von der Unteren Denkmalbehörde Heppenheim und Frau Rauber-Jung von der Bensheimer Stadtverwaltung vorwerfen müsse, seien leider von Frau Exo und Frau Rauber-Jung in ihrer oben genannten Stellungnahme überhaupt nicht aufgegriffen worden und deshalb müsse man die Fragen in aller Deutlichkeit nochmals stellen.

1. Warum gibt die Denkmalbehörde vor Abriss des Hauses am Markt eine Stellungnahme dahingehend ab, dass eine Bebauung mit entsprechender Kubatur zwingend notwendig sei und will dann nach Abriss und Reißleinenaktion des Bürgermeisters nichts mehr davon wissen?

Wo habe sich hier zwischenzeitlich die Rechtslage geändert?

Durch diese Stellungnahme habe die alleine an Recht und Gesetz gebundene Behörde die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung damals erheblich, wenn nicht gar entscheidend, in eine Richtung beeinflusst und diese Position dann einfach wieder geräumt, ohne dass eine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten wäre.

2. Wie soll das „Freilassen“ eines Grundstücks „nicht genehmigungsfähig“ sein, wie Frau Exo es nun zum wiederholten Mal zu Protokoll gibt?

Die Denkmalbehörde könne die Stadt nicht zu einer Bebauung zwingen, egal in welcher Weise, ob kleiner Pavillon oder dreistöckiges Gebäude oder etwas anderes.

Das sei nach Ansicht von Sterzelmaier, Apfel, Steinert und Dr. Tiemann schlicht grober Unfug. Insofern sei es in den Augen der Stadtverordnetenvertreter vollauf berechtigt, Angela Exo einen rechtlich nicht begründeten Zickzack- und Gefälligkeitskurs zu bescheinigen.