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Warnhinweis: Der Kreis Bergstraße warnt vor Fax der „ZGV AG“

Dringender Hinweis der Bergsträßer Kreisverwaltung: Es handelt sich nicht um ein Behördenschreiben!

KREIS BERGSTRASSE. - Derzeit sind Schreiben per Fax im Umlauf, in denen der Absender „ZGV AG“ aus Berlin Unternehmen auffordert, korrigierte Stammdaten und Kontaktdaten mitzuteilen, damit das „zentrale Gewerbeverzeichnis“ mit den aktuellen Daten der Betriebe veröffentlicht werden könne.

Die Mitteilung der Stammdaten und Kontaktdaten soll angeblich durch das ausgefüllte Formular oder per Email über „daten@zentrales-gewerbeverzeichnis.info“ möglich sein. Es handelt sich jedoch weder um die E-Mail-Adresse einer Behörde noch gibt es ein Gewerbezentralregister in Berlin, das alle Gewerbetreibenden aufführt.

Stattdessen verbirgt sich hinter dem Schreiben ein privates kostenpflichtiges Angebot einer Firma, die bei den Empfängern den Eindruck zu erwecken versucht, es gebe ein solches amtliches Register. Für die jährliche Veröffentlichung der Kontaktdaten fordert die „ZGV AG“ eine Zahlung von 780 Euro. In dem Schreiben fehlen wichtige Informationen zu der Firma, wie die Angabe des Firmensitzes.

An alle, die ein derartiges Fax erhalten haben und werden, geht der dringende Hinweis, dass es sich hierbei nicht um ein Behördenschreiben handelt. Es gibt kein amtliches zentrales Gewerberegister in Berlin, das bei einer Behörde geführt wird und alle Gewerbebetriebe enthält und erst recht keine rechtliche Verpflichtung, dort registriert zu sein. Eine „ZGV AG“ ist in keinem Handelsregister in Deutschland eingetragen.

In einem tatsächlich bestehenden amtlichen Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn werden nicht sämtliche Gewerbebetriebe erfasst, sondern nur solche, die aufgrund gewerberechtlicher Verfehlungen, z.B. aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung, Ordnungswidrigkeiten oder eines Erlaubniswiderrufes, von den eintragenden Behörden dort registriert werden.

Dieses reale Gewerbezentralregister gibt Gewerbebehörden Informationen über die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden. Hierfür ist weder eine Zahlung noch eine Datenübermittlung erforderlich, zudem möchte sich kein Gewerbetreibender dort freiwillig registrieren lassen. Mit diesem echten Gewerbezentralregister hat das Trickformular der „ZVG AG“ nichts zu tun.